Bei einer Baugrunduntersuchung wird das zu bebauende Grundstück auf das Vorhandensein eventueller Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition) untersucht.
Die Untersuchung selbst wird von Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) durchgeführt.
Die Baugrunduntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden.
Ablauf einer Kampfmitteluntersuchung
Die Untersuchung eines Grundstückes auf Kampfmittel erfolgt in einem mehrstufigem Verfahren. Jede Untersuchung beginnt grundsätzlich mit einer Luftbildauswertung und endet bei erfolgreicher Durchführung mit einem Bericht der Kampfmitteluntersuchung, auch Abschlussbericht genannt.
Luftbildauswertung
Im ersten Schritt ist vor jeglichen Erdeingriffen eine Anfrage nach der möglichen Belastung eines Grundstückes mit Kampfmitteln beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu stellen. Die Anfrage nach einer Luftbildauswertung wird dann von Mitarbeitenden des Fachdienstes geprüft. Gegebenenfalls wird im Anschluss eine Luftbildauswertung bei dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) beantragt. Anhand von Luftbildern der Alliierten aus den Jahren 1939 bis 1945 wertet der KBD das betroffene Grundstück aus und prüft dabei, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegen könnte. Im Anschluss erhalten Sie das Ergebnis der Luftbildauswertung von der Stadt Dinslaken als örtliche Ordnungsbehörde.
Ergebnis der Luftbildauswertung
Mit der Übersendung des Ergebnisses der Luftbildauswertung erhalten Sie auch die ordnungsbehördliche Stellungnahme. Diese kann je nach Ergebnis unterschiedlich ausfallen und ist immer individuell auf die beantragte Fläche abgestimmt. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie die Stellungnahme aufmerksam lesen und beachten.
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
Je nach Ergebnis der Luftbildauswertung sind Kampfmitteluntersuchungen notwendig. Hierbei wird in der Regel zwischen der Untersuchung von abstrakten und/oder konkreten Belastungshinweisen mittels einer Oberflächenuntersuchung und der Untersuchung eines konkreten Verdachtspunktes unterschieden.
Kampfmitteluntersuchung vor Ort
Nach erfolgreicher Beantragung der Kampfmitteluntersuchung kann der KBD nun vor Ort die Fläche oder den konkreten Belastungshinweis, zum Beispiel einen Verdachtspunkt, untersuchen. Hierzu sind je nach Untersuchung verschiedene vorbereitende Maßnahmen notwendig. Diese vorbereitenden Maßnahmen müssen beim Antrag auf Kampfmitteluntersuchung, spätestens jedoch bis zum gewünschten Ausführungstermin, abgeschlossen sein.
Sachstands- und Abschlussbericht
Konnte die Untersuchung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, erhalten Sie einen sogenannten Sachstandsbericht. Darin wird erläutert, warum die Untersuchung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden konnte. Die Maßnahme ist demnach noch nicht abgeschlossen, da weitere Schritte erforderlich sind.
Konnte die Untersuchung erfolgreich durchgeführt werden, erhalten Sie darüber einen Abschlussbericht. Dieser besteht in der Regel aus einer schriftlichen Stellungnahme des KBD, einer Räumkarte und der ordnungsbehördlichen Stellungnahme. In der Regel wird die Baumaßnahme dann, gegebenenfalls unter Auflagen, freigegeben.
Weitere Räummaßnahmen nach der Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KampfmittelVO NRW), welche in einer neuen Fassung am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist, sieht eng gefasste Ausnahmen nach den bisherigen Verboten des § 3 Absatz 1 KampfmittelVO NRW vor. Zulässig ist nunmehr auf Flächen ohne konkrete Kampfmittelbelastung die Durchführung von:
- Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbaumaßnahmen
- die Baubegleitende Kampfmittelräumung, nachdem die anerkannten Detektionsverfahren nicht ergebnisorientiert eingesetzt werden konnten
Gemäß § 3 der KampfmittelVO NRW sind Sie als Bauherr*in nunmehr für die Durchführung der Bohrlochdetektionen allein verantwortlich. Daher werden diese Tätigkeiten nicht mehr durch den KBD durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Sicherheits- beziehungsweise Bohrlochdetektionen" sowie unter "Baubegleitende Kampfmittelräumung".
Expertise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Ob eine Kampfmitteluntersuchung zum Beispiel aufgrund von bereits bestehender Infrastruktur möglich oder notwendig ist, entscheidet Stadt Dinslaken als örtliche Ordnungsbehörde zusammen mit dem KBD. Die Expertise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes über die Ungeeignetheit geophysikalischer Verfahren muss dabei von der Ordnungsbehörde eingeholt werden. Sollte eine Untersuchung nicht möglich sein, erhalten Sie eine E-Mail von der Ordnungsbehörde mit genauen Informationen angepasst auf Ihr Bauvorhaben.
Ohne eine solche E-Mail sind Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbaumaßnahmen sowie die baubegleitende Kampfmittelräumung nicht zulässig.
Anfrage nach der möglichen Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln (Luftbildauswertung)
Um eine Anfrage nach der möglichen Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln zu stellen, werden weitere Informationen von Ihnen benötigt. Dazu verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Luftbildauswertung“, welches Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Dinslaken finden. Neben dem Formular benötigen wir noch eine geeignete Liegenschaftskarte. Um diese Karte zu erstellen, können Sie die Webanwendung GEOportal NRW nutzen.
Bei größeren und/oder komplexeren Flächen wird zusätzlich zur Liegenschaftskarte die entsprechende Fläche als Shapefile benötigt. Bei einer Shapefile handelt es sich um ein Datenformat aus dem Gebiet der Geoinformationssysteme für Vektordaten, das heißt für Punkte, Linien und Flächen. Diese können Sie ebenfalls, nachdem Sie die Fläche im GEOportal NRW eingezeichnet haben, dort exportieren.
Anleitung: Liegenschaftskarte erstellen
Im ersten Schritt zeichnen Sie die konkrete Fläche ein, auf der Bauarbeiten oder Erdeingriffe geplant sind. Navigieren Sie dazu über das Adresssuchfeld oder mit der Maus zu der betreffenden Fläche.
Ergebnis der Luftbildauswertung
Auf der Grundlage des Antrages auf Luftbildauswertung prüft der KBD anhand von Luftbildern der Alliierten aus den Jahren 1939 bis 1945 und mit weiteren historischen Unterlagen, ob für das Grundstück eine Kampfmittelbelastung bestehen könnte.
Die Auswertung des KBD kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. In der Regel setzt sich das Ergebnis der Luftbildauswertung mindestens aus einer schriftlichen Stellungnahme und einer Karte zusammen. Bei Vorliegen von konkreten Belastungshinweisen in Form von Verdachtspunkten erstellt der KBD zusätzliche Datenblätter, in denen weitere Informationen enthalten sind.
Wichtig dabei ist, dass Sie das Ergebnis der Luftbildauswertung stets über die örtliche Ordnungsbehörde erhalten, die eine fallbezogene Stellungnahme formuliert und Vorgaben zu der Vorgehensweise macht. Damit sind die Ergebnisse der Luftbildauswertung grundsätzlich gemeinsam mit den Stellungnahmen der örtlichen Ordnungsbehörde zu betrachten.
Einzelne Verdachtsszenarien, nach denen der KBD im Zuge seiner Auswertung unterscheidet, werden nachfolgend dargestellt.
Zu Bild 1:
Das erste Bild zeigt den Kartenausschnitt eines Ergebnisses, auf dem eine gelbe Fläche dargestellt wird. Der KBD konnte hier auf der Grundlage der Luftbilder der Alliierten aus den Jahren 1939 bis 1945 und gegebenenfalls anhand von weiteren historischen Unterlagen keine oder lediglich marginale Kampfhandlungen erkennen.
Zu Bild 2:
Das zweite Bild zeigt den Kartenausschnitt eines Ergebnisses, auf dem eine rosa Fläche zu sehen ist. Hier konnte der KBD anhand der Luftbilder der Alliierten und weiteren historischen Unterlagen erkennen, dass der ausgewertete Bereich in einem Gebiet liegt, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattgefunden haben. Es könnte sich beispielsweise um Bombenabwürfe oder um Bodenkämpfe gehandelt haben.
Zu Bild 3:
Das dritte Bild zeigt den Kartenausschnitt eines Ergebnisses, auf dem eine rosa Fläche und ein roter Punkt zu sehen sind. Hier konnte der KBD anhand der Luftbilder der Alliierten und weiteren historischen Unterlagen feststellen, dass der ausgewertete Bereich in einem Gebiet liegt, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattgefunden haben. Weiterhin konnte der KBD einen konkreten Belastungshinweis in Form eines Verdachtspunktes erkennen. Dies wird als roter Punkt in der Karte dargestellt. Bei einem Verdachtspunkt handelt es sich um den Einschlagpunkt eines möglichen Bombenblindgängers, den der KBD auf den Luftbildern erkennen konnte.
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
Nachdem Sie das Ergebnis der Luftbildauswertung erhalten haben, ist gegebenenfalls ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei dem Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu stellen. Das Ergebnis der Luftbildauswertung ist dabei gemeinsam mit der ordnungsbehördlichen Stellungnahme zu beachten, da Ihnen erläutert wird, welche Unterlagen neben dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung einzureichen, welche vorbereitenden Maßnahmen zu schaffen und welche Besonderheiten gegebenenfalls zu beachten sind.
In der Regel wird bei einem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung folgendes benötigt:
- der ausgefüllte Antrag auf Kampfmittelüberprüfung
- einen Lageplan der Baumaßnahme (oder eine Kennzeichnung des zu untersuchenden Bereiches in die Karte der Luftbildauswertung)
- das Formular über die Erklärung der Leitungsfreiheit
- eine kurze Beschreibung der Baumaßnahme (insbesondere mit Hinblick auf erdeingreifende Maßnahmen)
- Das Formular über die Erklärung der Kostenübernahme
- eine Betretungserlaubnis für das betroffene Grundstück
- Lichtbilder über den Zustand der fertig vorbereiteten Fläche
Hinweise zum Formular über die Erklärung der Leitungsfreiheit:
Das Formular über die Erklärung der Leitungsfreiheit ist ein notwendiger Bestandteil des Antragsverfahrens. Eine Kampfmitteluntersuchung kann ohne diese Erklärung nicht beantragt und damit auch nicht durchgeführt werden.
Jedoch ist mit dem Begriff über die Erklärung der Leitungsfreiheit auch nicht gemeint, dass sich im zu untersuchenden Bereich überhaupt keine Leitungen befinden dürfen. Vielmehr ist mit dieser Erklärung gemeint, dass vor der Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung alle bekannten und vorhandenen Leitungen angezeigt und deren Lage sowie Verlauf ermittelt werden. Dies wird mit dem genannten Vordruck dann bestätigt.
Bitte geben Sie beim Schriftverkehr mit dem Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken immer das Aktenzeichen der Luftbildauswertung (22.5-3-5170008-XYZ/XY) an. Nutzen Sie für den Antrag bitte das untenstehende Antragsformular.
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung - Flächenuntersuchung
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung - Verdachtspunkte
Sicherheits- beziehungsweise Bohrlochdetektionen
Die Sicherheits- beziehungsweise Bohrlochdetektionen gehören zu den bewährten Methoden der Kampfmittelbeseitigung und finden insbesondere im Rahmen von Spezialtiefbaumaßnahmen Anwendung. Es handelt sich hierbei um eine punktuelle Überprüfungsmethode, die nach der Kampfmittelverordnung NRW (KampfmittelVO NRW) im Rahmen des Arbeitsschutzes vor den eigentlichen Spezialtiefbaumaßnahmen (zum Beispiel Verbauarbeiten, Rammarbeiten, Pfahlgründungen) ausgeführt wird.
Demnach liegt es in der Verantwortung der Bauherrin/ des Bauherrn, Sicherheits- beziehungsweise Bohrlochdetektionen zu veranlassen. Eine Beauftragung geeigneter Räumunternehmen erfolgt ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene ohne vorherige Beteiligung der Stadt Dinslaken als örtliche Ordnungsbehörde oder des KBD.
Ergeben sich bei den Detektionen Verdachtsmomente sind diese durch das von Ihnen beauftragte Räumunternehmen zu untersuchen beziehungsweise zu öffnen. Vor der Öffnung von Verdachtsmomenten ist der Termin der Öffnung mit dem Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken frühzeitig abzustimmen. Es handelt sich um eine Anzeigepflicht, die sich aus § 3 Absatz 3 KampfmittelVO NRW ergibt.
Beachten Sie bitte, dass die unterbliebene Abstimmung eines Öffnungstermines in Einzelfällen als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Von den Ausnahmen nach § 3 Absatz 2 KampfmittelVO NRW unberührt bleiben die Oberflächenuntersuchung und die Untersuchung von konkreten Belastungshinweisen (Untersuchung von militärischen Einrichtungen des Zweiten Weltkrieges und von Verdachtspunkten) als Teil der staatlichen Kampfmittelbeseitigung. Diese Tätigkeiten dürfen nach wie vor nur durch den KBD und nicht durch private Räumunternehmen ausgeführt werden.
Baubegleitende Kampfmittelräumung
Bei der baubegleitenden Kampfmittelräumung handelt es sich technisch gesehen nicht um ein eigenständiges Verfahren der Kampfmittelräumung. Es ist vielmehr nur dann und erst nach entsprechender Abstimmung mit der örtlichen Ordnungsbehörde anzuwenden, wenn die anerkannten Detektionsverfahren des KBD aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ergebnisorientiert zur Anwendung kommen konnten.
Dabei ist es besonders wichtig zu beachten, dass die baubegleitende Kampfmittelräumung keines der anerkannten Detektionsverfahren (die Oberflächenuntersuchung oder die Untersuchung von konkreten Belastungshinweisen) ersetzt. Die Baubegleitung darf daher nicht anstelle solcher Detektionsverfahren erfolgen, sondern nur im Nachgang beziehungsweise als Ergänzung, da es sich im Schwerpunkt bei der Baubegleitung um eine Maßnahme im Sinne des Arbeitsschutzes handelt.
Im begründeten Einzelfall kann durch die örtliche Ordnungsbehörde auf eine geophysikalische Untersuchung im Vorfeld verzichtet werden. Dies gilt dann, wenn offensichtlich die vorhandene Infrastruktur wie beispielsweise vorhandene Leitungen oder Fundamente eine ergebnisorientierte Detektion verhindern. Die Expertise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes über die Ungeeignetheit geophysikalischer Verfahren muss dabei von der Ordnungsbehörde eingeholt werden.
Die baubegleitende Kampfmittelräumung hat nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt Dinslaken als örtlichen Ordnungsbehörde im Falle ihrer Durchführung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung -DGUV-I 201-027- zu erfolgen.
Weiterhin ist vor der Durchführung baubegleitender Maßnahmen ein Räumkonzept durch die bauverantwortliche Person zu erstellen und der Ordnungsbehörde im Einzelfall und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Der KBD erhält über die Stadt Dinslaken als örtliche Ordnungsbehörde ebenfalls im Vorfeld der Baubegleitung eine Information über den Beginn der Maßnahme.
Dabei bedeutet die baubegleitende Kampfmittelräumung nicht, dass eine beauftragte Person eines Räumunternehmens lediglich neben den Baumaschinen steht und den Erdaushub ausschließlich visuell überwacht. Vielmehr bedarf es eines aktiven und geplanten Handelns der vor Ort tätigen Personen. Eine entsprechende Dokumentation ist nach Abschluss der Arbeiten bei dem Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken. Weitere Informationen zu der Ausführung und Dokumentation der baubegleitenden Kampfmittelräumung erhalten Sie im Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen zur Kampfmittelverordnung.
Kosten und Gebühren
Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kosten- und gebührenfrei.
Die Kosten für eventuell im Folgenden notwendige Kampfmitteluntersuchungen teilen sich auf Grundstückseigentümer, Kommune, Land und Bund auf.
Die Kosten für die tatsächliche Kampfmittelbeseitigung trägt das Land Nordrhein-Westfalen:
- Vorerkundung durch Luftbildauswertung
- geophysikalische Untersuchung
- Aufgrabungen bei Kampfmittelverdacht
- Entschärfen und Vernichten von Kampfmitteln
Die Kosten für folgende Maßnahmen trägt die Stadt Dinslaken:
- Kosten für Evakuierungen
- Absperrmaßnahmen
- das Aufstellen von Warnschildern
Die Kosten für vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen sowie eventuelle Mehrkosten trägt in der Regel die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer oder die Maßnahmenveranlasserin / der Maßnahmenveranlasser (nicht abschließende Aufzählung):
- Abschieben des Bodens bis auf das Niveau von 1945
- freie Zufahrtsmöglichkeiten für Bagger/Bohrgeräte
- Entfernen von Bewuchs/Sträuchern/Bäumen
- Kernbohrungen bei der Überprüfung von Verdachtspunkten
- Einholen von Leitungsplänen, Vorschachten bei vorhandenen Leitungen bei der Überprüfung von Verdachtspunkten
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die für die tatsächliche Kampfmittelbeseitigung anfallenden Kosten nicht von dem Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Dies ist der Fall, wenn die Beseitigung von Kampfmitteln auf bundeseigenen und ehemals bundeseigenen Liegenschaften erforderlich ist. Auch gilt dies für Arbeiten, die im Auftrag des Bundes durchgeführt werden.
In Fällen von Bundesliegenschaften trifft die Kostenlast der tatsächlichen Kampfmittelbeseitigung den Bund, wohingegen in den Fällen ehemaliger Bundesliegenschaften die Kostenlast die Rechtsnachfolgerin / den Rechtsnachfolger (das heißt die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer) trifft.
In diesen Fällen ist mit der Beantragung einer Kampfmitteluntersuchung gemäß des Runderlasses des Ministeriums des Inneren -36- 54.01 - vom 16. März 2022 der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Die Verwaltungsvereinbarung stellt in diesem Zusammenhang die verbindliche Kostenübernahme durch die Eigentümerin / den Eigentümer auf der Grundlage des Runderlasses dar.
Die Verwaltungsvereinbarung wird zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, und der Eigentümerin / dem Eigentümer geschlossen.
Füllen Sie dazu vor Antragstellung das Formular zur Erstellung einer Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme aus und fügen es ihrem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der Ordnungsbehörde bei. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ausfüllen des Formulars.
Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme
Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme - Erstellungshinweise
Verhalten bei einem zufälligen Kampfmittelfund
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind eventuelle Erdarbeiten sofort einzustellen und umgehend die örtliche Ordnungsbehörde zu benachrichtigen. Außerhalb der Erreichbarkeiten der Ordnungsbehörde wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle. Bitte bewegen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und sperren Sie den Nahbereich ab.
Kontaktdaten der Polizeidienststelle Dinslaken:
Kreispolizeibehörde Wesel
Polizeiwache Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 73
46535 Dinslaken
Tel.: 02064 6220
E-Mail: poststelle.wesel@polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw/medien/polizeiwache-dinslaken
Ihr Kontakt zu uns
Der Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken steht Ihnen unter den unten genannten Kontaktdaten und auch unter der E-Mail-Adresse allgemeine_ordnung@dinslaken.de gerne zur Verfügung.
Es wird empfohlen, die vorgenannten Anträge bereits parallel zum Baugenehmigungsverfahren zu stellen, da die Luftbildauswertung und eventuell notwendige Folgemaßnahmen mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.
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Ansprechpartner*innen
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Nina Lewerenz
Zimmernummer: 313 Telefon: 02064 66-212 Fax: 02064 6611-212 E-Mail: Nina.Lewerenz@dinslaken.de |
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Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
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