Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -
Wer kann einen Antrag stellen?
Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch genommen wird bzw. betroffen ist.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu (auch per Fax oder E-Mail).
Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Stadt Dinslaken
FD 3.1 Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr
Friedrich-Ebert-Str. 31
46535 Dinslaken
siehe Kontakt
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Wenn der Antrag vollständig ist, erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen eine Antwort.
Rechtliche Grundlagen
Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 StVO für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.
Gebühren
35 - 767 Euro (zzgl. Eilzuschlag oder Gebühr für Ortstermin)
erforderliche Formulare
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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M. Wiesner
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-219 Fax: 02064 6611-219 E-Mail: m.wiesner@dinslaken.de |
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
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