Sie können im Bürgerbüro Unterlagen wie z.B. Zeugnisse beglaubigen lassen. Dabei wird das Original mit der vorgelegten Kopie verglichen, wobei jede Seite einzeln kopiert sein muss. Sollten Sie keine Kopien mitbringen, können sie auch im Bürgerbüro gegen Gebühr gefertigt werden.
Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Wird eine Unterschriftsbeglaubigung für private Zwecke benötigt (z.B. Reisevollmachten für minderjährige Kinder), kann diese Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.
In besonderen Fällen kann auf die Gebühren verzichtet werden; bitte erkundigen Sie sich im Bürgerbüro, ob dies für Ihre Situation zutrifft.
Wichtig:
Ausländische Ausweisdokumente können nur beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde sind.
Fremdsprachige Urkunden können grundsätzlich nur mit einer deutschen Übersetzung eines amtlich zugelassenen Übersetzers beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden können nur beim Standesamt beglaubigt werden.
Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten werden durch den Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen durchgeführt.
Die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden durch den Fachdienst Soziale Dienste / Betreuungsstelle durchgeführt (10 € Gebühr).
Gebühren
Unterschriftsbeglaubigung 1,50 Euro
Beglaubigung einer Kopie 2,50 Euro je Seite A 4
Kopierkosten 0,50 Euro je Seite A4
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken
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