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Behördliche Namensänderungen

Deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können einen Antrag auf Änderung des Familiennamens oder Vornamens stellen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und keine andere Möglichkeit für die Beseitigung eventueller Unzuträglichkeiten wie zum Beispiel eine namensgestaltende Erklärung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ehegesetz oder einer Verfügung durch das Vormundschaftsgericht besteht.

Weitere Informationenen zur Vorgehensweise erhalten Sie unter folgendem Link:

Behördliche Namensänderung

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E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
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