Beratung zu Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung
Als alleinsorgender oder sorgeberechtigter Elternteil können Sie beim Jugendamt Beratung und Unterstützung erhalten zu Fragen
- in Unterhaltsangelegenheiten
- bei Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind
- bei Bestimmung der sorgeberechtigten Personen
Beratung für Mütter
Außerdem werden Sie beraten und unterstützt, wenn Sie als betreuender Elternteil einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben (als Mutter grundsätzlich ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).
Falls Sie wegen der Schwangerschaft oder Betreuuung des Kindes keine Tätigkeit ausüben können, kann sich der Anspruch bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes ausdehnen.
Beratung für Väter
Wenn Sie als Vater der betreuende Elternteil sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Sie werden beraten und unterstützt, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (vom Betreuungsbeginn bis ebenfalls 3 Jahre nach der Geburt des Kindes).
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
---|---|
Jan Krupa
Zimmernummer: 210 Telefon: 02064 66-454 Fax: 02064 6611-454 E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
André Funk
Zimmernummer: 211 Telefon: 02064 66-296 Fax: 02064 6611-296 E-Mail: andre.funk@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Alina Herms
Zimmernummer: 209 Telefon: 02064 66-452 Fax: 02064 6611-452 E-Mail: alina.herms@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|