Für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr und für Gleichgestelle gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. Eine Kündigung ist daher erst wirksam, wenn das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes (LVR) Köln der Kündigung vorher zugestimmt hat. Bei Fragen zu diesem Thema hilft der LVR Köln oder die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (ehemals die örtliche Fürsorgestelle).
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Martin Keil
Zimmernummer: 015 Telefon: 02064 66-585 Fax: 02064 6611-585 E-Mail: martin.keil@dinslaken.de |
Stadthaus
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