Kurzbeschreibung
Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmalen gefördert. Sie benötigen hierzu eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese kann mit dem Antrag auf Denkmalförderung erfolgen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalschutz einzureichen.
Informationen
Für größere Maßnahmen können über die Untere Denkmalbehörde Anträge für das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW gestellt werden. Stichtag für den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde ist der 1. September des Jahres für das Folgejahr.
Hinweis
Für die Bereitstellung der Fördermittel durch das Land NRW besteht keine Rechtspflicht. Es besteht somit auch kein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Förderung.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
---|---|
Stefanie Jonkmanns
Zimmernummer: 053 Telefon: 02064 66-294 Fax: 02064 6611-294 E-Mail: stefanie.jonkmanns@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
|