Bundestagswahl | 23. Februar 2025 |
Kommunalwahl | 14. und ggf. 28. September 2025 |
Landtagswahl | voraussichtlich Frühjahr 2027 |
Zur Bundestagswahl wählt Dinslaken nicht alleine! Stattdessen bildet unsere Stadt mit Oberhausen den gemeinsamen Wahlkreis "116: Oberhausen – Wesel III". Auf den Stimmzetteln werden deswegen an beiden Orten die selben Wahlvorschläge zu finden sein.
Der örtliche Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl, Herr Frank Motschull, sitzt bei der Stadt Oberhausen. Seine Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Stadt Oberhausen veröffentlicht oder auch von der Wahlbehörde in Oberhausen bereitgestellt.
(externe Links)
Ihre Stimmabgabe
Hinweise zur Bundestagswahl 2025
Wahlräume
Das Wählen an der Wahlurne gilt auch heute noch als der gesetzliche „Normalfall“.
Um den Wählerinnen und Wählern lange Wege zu ersparen, werden die sogenannten Wahlräume über das gesamte Stadtgebiet verteilt in Schulen, Kindertagesstätten oder Vereinsgebäuden eingerichtet. Das Wahlbüro bemüht sich, nach Möglichkeit von Wahl zu Wahl stets auf dieselben Örtlichkeiten zurückzugreifen. Kleinere Änderungen und Verschiebungen lassen sich aber nicht immer vermeiden. Prüfen Sie daher bitte sorgfältig, in welchem Stimmbezirk und in welchem Wahlraum Sie zur Wahl geladen sind!
Die Bezeichnung und Adresse des richtigen Wahlraums finden Sie stets auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat oder sich schon vorher informieren möchte, kann seine oder ihre Anschrift in den Wahlraumfinder eingeben:
► Ermittlung Ihres Wahlraums
Das Ergebnis wird Ihnen auch als Karte angezeigt.
Briefwahl
Für die Beantragung von Unterlagen zur Briefwahl steht Ihnen unser Onlineportal zur Verfügung:
► Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines
Noch einfacher kommen Sie mit dem QR-Code, den Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, in das Antragsportal. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist außerdem immer auch ein Antrag in Papierform aufgedruckt. Zusätzlich liegen Formulare auf Papier vor dem Eingang zum Saal Agen im Rathaus für Sie aus.
Sie müssen den Antrag zur Teilnahme an der Briefwahl nur einmal, auf einem der beschriebenen Antragswege stellen!
Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Unterlagen für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 per Brief frühestens ab dem 07. Februar 2025 verschicken werden. Erst wenn alle Wahlvorschläge für die Direktwahl und die Listenwahl in unserem Wahlkreis endgültig feststehen, können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.
Sofortwahl
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, aber den Postweg vermeiden möchten, steht Ihnen ebenfalls ab dem 07. Februar 2025 auch unser Angebot der Sofortwahl im Rathaus zur Verfügung! Für die Sofortwahl gelten folgende besondere Öffnungszeiten:
Montag | 8 - 16 Uhr |
Dienstag | 8 - 18 Uhr |
Mittwoch | 8 - 13 Uhr |
Donnerstag | 8 - 18 Uhr |
Freitag | 8 - 15 Uhr |
Samstag | 8 - 13 Uhr |
Für die Sofortwahl im Rathaus richten wir im Saal Agen im Erdgeschoss einen Empfang ein. Der Saal ist über den Haupteingang des Rathauses (Rathausvorplatz/Stadtpark) oder über den Hintereingang und den Flur (Parkstraße/Theodor-Heuss-Gymnasium) zu erreichen.
Umzug, Reisen oder Wohnungslosigkeit
Besondere Hinweise zur Bundestagswahl 2025
Zuzug, Wegzug und Umzug
Wenn Sie sich bis zum 12. Januar 2025 bei den Bürgerbüros der Stadt Dinslaken angemeldet haben, wird Ihr Zuzug automatisch im Wählerverzeichnis berücksichtigt. Dasselbe gilt, wenn Sie wegziehen und sich bei einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands anmelden. Auch Umzüge innerhalb Dinslakens werden bis zu diesem Stichtag erfasst. In allen diesen Fällen wählen Sie am neuen Wohnort, entsprechend Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Ziehen Sie dagegen ab dem 13. Januar 2025 um, bleibt Ihr Eintrag im Wählerverzeichnis am alten Wohnort grundsätzlich bestehen. Wollen Sie trotzdem im Wahlbezirk an Ihrer neuen Adresse wählen gehen, können Sie dies bis zum 02. Februar 2025 beantragen. Entsprechende Formulare sind bei den Bürgerbüros verfügbar. Es besteht aber kein Zwang, den Antrag zu stellen, wenn Sie kein Problem damit haben, den bisherigen Wahlraum zu nutzen.
Im Falle eines Umzugs ab dem 03. Februar 2025 gibt es keine Möglichkeit mehr, den Ort der Wahl zu wechseln. Sie müssen dann am alten Wohnort wählen. Sie haben aber wie alle Wähler*innen die Option, beim Wahlbüro der bisher zuständigen Gemeinde die Briefwahl zu beantragen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie im richtigen Wählerverzeichnis eingetragen sind, melden Sie sich bitte möglichst bald bei uns.
Urlauber*innen und Verreiste
Wenn Sie sich wegen eines Urlaubs, einer Dienstreise oder eines Studienaufenthalts länger nicht in Dinslaken aufhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich Briefwahlunterlagen an eine Sonderanschrift im Inland oder im Ausland schicken zu lassen. Die Wege, die Briefwahl zu beantragen, finden Sie weiter oben auf dieser Webseite, notfalls auch ohne Ihre Wahlbenachrichtigung.
Ausgewanderte Dinslakener*innen
Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, dürfen Sie an der Bundestagwahl 2025 teilnehmen. Notwendig ist dafür aber ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, der bis zum 02. Februar 2025 beim Wahlbüro gestellt werden kann.
Sind Sie innerhalb der letzten 25 Jahre ausgewandert und hatten Ihren letzten Wohnsitz in Dinslaken, verwenden Sie für diesen Antrag bitte das Formular nach Anlage 2 der Bundeswahlordnung. Das ausgefüllte Formular können Sie uns auf beliebigem Wege, etwa auch per Email, übermitteln.
Wenn Ihr Wegzug bereits länger zurückliegt, Sie schon als Kind ausgewandert oder gar nicht in Deutschland geboren sind, besteht unter Umständen dennoch ein Wahlrecht. Hierfür müssen Sie Ihre sogenannte „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ darlegen und uns eidesstattlich versichern. Eventuell müssen Sie uns auch erklären, worin Ihre Verbindung zu Dinslaken besteht, falls Sie selbst nie hier gelebt haben. Für diesen Antrag gibt es das Formular nach Anlage 2a der Bundeswahlordnung. Eine Übermittlung per Email reicht in diesem Fall nicht aus. Wir benötigen Ihre Unterschrift im Original, weswegen nur eine Antragstellung per Post oder persönlicher Übermittlung in Frage kommt.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag für jede folgende Wahl erneut gestellt werden muss!
Weitere Details über das Wahlrecht von Deutschen im Ausland finden Sie hier und hier auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
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Postversand ins Ausland und aus dem Ausland
Beim Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland verwendet das Wahlbüro die international bekannte Kennzeichnung „Priority/Prioritaire/Luftpost“. Den beteiligten Postgesellschaften wird so signalisiert, dass ein Brief möglichst mit Vorrang transportiert werden soll. Wir empfehlen, dass Sie auf Sendungen an uns ebenfalls einen Priority-Vermerk aufbringen oder dies bei Ihrem Postamt im Ausland anfragen. Weitere Informationen zur Beschriftung von internationaler Post bekommen Sie bei der Deutschen Post und bei der Universal Postal Union.
Für den Priority-Versand an Ihren Aufenthaltsort im Ausland erheben wir keine zusätzliche Gebühr. Die Kosten für den Rückversand nach Dinslaken müssen Sie jedoch selbst tragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich entscheiden, für einen beschleunigten Transport auf einen kommerziellen Expressdienstleister zurückzugreifen.
Teilweise steht für den Transport von Wahlunterlagen auch der amtliche Kurierweg zwischen dem Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen offen. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Bundeswahlleiterin, die die teilnehmenden Vertretungen auflistet! Wichtig ist, dass Sie den Austausch von Dokumenten über den Kurierweg in jedem Fall selbst veranlassen müssen: Der erste Schritt dabei ist immer die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Ihre Post ist auf diese Art nicht unbedingt schneller unterwegs. Das Auswärtige Amt bietet den Dienst vor allem angesichts unzuverlässiger Postwege in bestimmten Ländern an. Welches Vorgehen sinnvoll ist, sprechen Sie am besten mit der Auslandsvertretung ab.
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Auslandsrückkehrer*innen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz aus dem Ausland wieder nach Deutschland verlegen, gelten dieselben Stichtage wie bei Umzügen im Inland:
Sofern Sie sich bis zum 12. Januar 2025 in Dinslaken angemeldet haben, wird Ihr Zuzug automatisch im Wählerverzeichnis berücksichtigt. Im Falle einer späteren Anmeldung müssen Sie hingegen Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Grundsätzlich ist dies bis zum 02. Februar 2025 möglich. Das notwendige Formular erhalten Sie direkt beim Bürgerservice oder vom Wahlbüro selbst.
Personen ohne festen Wohnsitz
Auch ohne festen Wohnsitz und ohne eine aktuelle Meldeadresse sind Sie grundsätzlich wahlberechtigt. Allerdings können Sie nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen werden, sondern müssen dies bis zum 02. Februar 2025 beantragen.
Die Stadt Dinslaken ist normalerweise dann für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Gemeindegebiet haben. Anknüpfungspunkt kann aber auch eine ehemalige Meldeadresse sein oder Angehörige, die sich um Ihre Post kümmern. Wichtig ist, dass Sie sich nur in einer Kommune als Wähler*in eintragen lassen können.
Kontaktieren Sie uns bitte direkt, damit wir die richtige Lösung für Ihre Teilnahme an der Wahl finden können!
Die Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp
Eine Webseite in einfacher Sprache zur Wahl gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
(externer Link)
Desinformation, Cyberangriffe, etc.
Sogenannte "hybride Bedrohungen", wie etwa Falschmeldungen oder Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Behörden, haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Wie und warum die Bundestagswahl vor solchen Manipulationsversuchen geschützt werden muss, erklärt das Bundesministerium des Inneren auf einer eigenen Infoseite mit einer Broschüre und einem Fragenkatalog zu diesem Thema.
(externer Link)
Wahlereignisse
Allgemeines zu den Wahlen in Deutschland
Europawahlen
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg (Frankreich) und Belgien (Brüssel) beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Gesetze gelten als EU-Verordnungen oder als EU-Richtlinien unmittelbar beziehungsweise mittelbar auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestätigt daneben die Europäische Kommission, die wie eine Regierung für die EU funktioniert.
Die Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen die Abgeordneten des Parlaments seit 1979 direkt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Im Einzelnen unterscheiden sich die Gesetze zur Durchführung der Wahl von Staat zu Staat: In Deutschland gelten hierfür das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Demnach handelt es sich um eine reine Verhältniswahl, bei der alle Wähler*innen eine Stimme haben, die sie einer Partei geben können. Die meisten Parteien treten dafür mit einer Liste von Abgeordneten an, die bundesweit gleich ist.
Bei der Europawahl 2024 konnten in Deutschland erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Daneben dürfen auch Angehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland leben, hier wählen. Dafür müssen sie sich jedoch einmalig am derzeitigen Wohnort als Wähler*innen eintragen lassen. Eine weitere Besonderheit gegenüber Wahlen zum Bundestag oder Landtag ist, dass auch ziemlich kleine Parteien aus Deutschland regelmäßig einen oder zwei Sitze im Europaparlament erlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Europäischen Parlament selbst.
Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Mehr Infos finden Sie hier.
Landtagswahlen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.
Mehr Infos finden Sie hier.
Kommunalwahlen
Informationen zum Thema Kommunalwahl finden Sie hier.
Integrationswahlen
Die Stadt Dinslaken hat nach §27 der Gemeindeordnung des Landes NRW einen Integrationsrat. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten setzt sich für deren Interessen ein.
Das Gremium stellt Anträge, gibt Anregungen und macht Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen aller Kulturen. Es können Stellungnahmen zu Themen abgegeben werden, die im Stadtrat oder in einem Ausschuss besprochen werden.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Ruhrparlamentswahlen
Alle fünf Jahre gibt es eine Direktwahl zur Besetzung des Ruhrparlaments.
Mehr Informationen finden Sie dazu hier.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Volksbegehren und Volksentscheide
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wahlbüro Dinslaken
Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Dinslaken. Bevor Bürgerinnen und Bürger jedoch Ihre Stimme an einem Wahltag abgeben können, beginnt die Arbeit des Wahlbüros schon Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66 888 Fax: 02064 66 11 503 E-Mail: wahlen@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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