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Einschulung (Grundschule)

Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026

Die Termine für die Schulanmeldungen sind am Montag, 7. Oktober und Dienstag, 8. Oktober.

Allgemeine Infos

Am 1. August des Jahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.

Nach § 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW können Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Anmeldeverfahren

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder werden zeitnah vor dem Anmeldeverfahren eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Nach dem Wegfall der Grundschulbezirke hat jedes Kind nach § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW einen Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Die für ihr Kind festgestellte, nächstgelegene Schule ist in dem Anschreiben zur Schulanmeldung benannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei einer Überschreitung der festgelegten Aufnahmekapazität zu einem Auswahlverfahren kommen kann. Dies kann auch dann eintreten, wenn es sich um die nächstgelegene Schule für ihr Kind handelt

Grundsätzlich können Sie Ihr Kind auch an jeder anderen Schule im Stadtgebiet anmelden, soweit die Aufnahmekapazität der Schule dies zulässt. Sollten Sie Ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule anmelden, so sind jedoch in diesen Fällen die Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Schule ist, vorrangig zu behandeln. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule im Anschluss auch Kinder aus anderen Einzugsgebieten auf.

Nach § 46 Absatz 1 Schulgesetz NRW entscheidet die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens über die Aufnahme des Kindes. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule gegebenenfalls ein Aufnahmeverfahren durch.

Kriterien für die Aufnahmeentscheidung sind:

  • Geschwisterkinder
  • Schulwege
  • Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache

Da entstehende Schülerfahrkosten nur bis zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, müssen Sie in diesem Fall die Beförderungskosten selbst tragen. Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach § 7 der Schülerfahrkostenverordnung. Danach ist die nächstgelegene Grundschule die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch keine schulorganisatorischen Gründe entgegenstehen. Ein Fahrtkostenanspruch besteht in der Regel erst bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Schule von über 2 Kilometern Fußweg.

Die Schulleitungen der Grundschulen, die Schulaufsicht und der Schulträger werden bis Mitte Dezember die Aufnahmeanträge aller Schulen beraten und koordinieren, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler die gewählte Schule besuchen können. Erst nach diesem Termin erhalten Sie eine Bestätigung, ob Ihr Kind an der gewünschten Schule aufgenommen werden kann.

Nachfolgend eine Auflistung der Dinslakener Grundschulen (alles Gemeinschaftsgrundschulen):

Name der SchuleAnschriftTelefonvorherige TerminvereinbarungAnmeldezeiten
Am WeyerHügelstraße 19, 46539 Dinslaken93059erforderlichvon 8 bis 15 Uhr
AverbruchschuleRosenstraße 47, 46535 Dinslaken51104Ab dem 16.09.24 telefonisch; 
am Tag der offenen Tür 
oder am Elternabend 
von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
BruchschuleHedwigstraße 122, 46537 Dinslaken52425gewünschtvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
DorfschuleFichtenstraße 65, 46539 Dinslaken90423erforderlichvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
GartenschuleGartenstraße 17, 46535 Dinslaken72751gewünschtvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
HagenschuleHagenstraße 139, 46535 Dinslaken51395erforderlichvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
HühnerheideRiemenschneiderstraße 12, 46539 Dinslaken48930erforderlichvon 8 bis 16 Uhr
KlaraschuleKlarastraße 31, 46537 Dinslaken57228 gewünschtvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
LohbergLohbergstraße 70, 46537 Dinslaken30347erforderlichvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
MoltkeschuleTackenstraße 51 a, 46539 Dinslaken93085gewünschtvon 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr


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Name Kontakt
Sandra Deska-Malek
Zimmernummer: 412
Telefon: 02064 66-248
Fax: 02064 6611-248
E-Mail: sandra.deska-malek@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken