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Erbbaurechte

Städtische Baugrundstücke können im Wege des Erbbaurechtes vergeben werden. Hierbei wird das Grundstück nicht an die bauwillige Person verkauft. Stattdessen wird ein Nutzungsvertrag (Erbbauvertrag) für einen Zeitraum von 99 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag berechtigt den Erbbauberechtigten, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Für das Nutzungsrecht ist ein jährlicher Erbbauzins zu bezahlen.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Lisa Bergkemper
Zimmernummer: 168
Telefon: 02064 66-535
Fax: 02064 6611-535
E-Mail: lisa.bergkemper@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken