Städtische Baugrundstücke können im Wege des Erbbaurechtes vergeben werden. Hierbei wird das Grundstück nicht an die bauwillige Person verkauft. Stattdessen wird ein Nutzungsvertrag (Erbbauvertrag) für einen Zeitraum von 99 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag berechtigt den Erbbauberechtigten, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Für das Nutzungsrecht ist ein jährlicher Erbbauzins zu bezahlen.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Lisa Bergkemper
Zimmernummer: 168 Telefon: 02064 66-535 Fax: 02064 6611-535 E-Mail: lisa.bergkemper@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
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Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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