Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und im Wesentlichen der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 9a bis 9 c Aufenthaltsgesetz. Danach ist neben einem fünfjährigen Mindestaufenthalt, der Sicherstellung des Lebensunterhalts, ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen, Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung, einer weitestgehenden Straffreiheit auch ausreichender Wohnraum erforderlich.
Wie bei allen anderen Aufenthaltstiteln ist die Stellung eines Antrages bei der zuständigen Ausländerbehörde notwendig.
Die Gebühren für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beträgt nach § 44 a Aufenthaltsverordnung 109 €.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.
Zuständigkeiten:
Buchstabe | Sachbearbeiter*in |
---|---|
Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X | Frau Wegener, Tel. 66-253 |
A-Alh, N, V/v | Frau Poll, Tel. 66-254 |
B, D, E, I, J, T, Y | Herr Remke, Tel. 66-241 |
C, K, M, W, Z | Frau Schwarz, Tel. 66-643 |
F, L, R, S |
Frau Kochheim, Tel. 66-470 |
G, Q | Frau Acar, Tel. 66-504 |
Gebühren
109,00 €
erforderliche Voraussetzungen
Gültiger Pass des Antragstellers. Die weiteren notwendigen Unterlagen werden Ihnen vom Ansprechpartner bei einem ersten Beratungsgespräch mitgeteilt