Führungszeugnis für private oder behördliche Zwecke
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Zentralregister des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof. In dieses Register der Justiz werden Entscheidungen in Strafsachen eingetragen. Viele private und öffentliche Arbeitgeber verlangen bei der Einstellung die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Das Führungszeugnis kann entweder persönlich beim Bürgerbüro oder online (s. unter Links) beantragt werden. Eine Vertretung durch Bevollmächtigung ist nicht möglich. In der Regel wird es innerhalb von 10 - 14 Tagen zugesandt. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist der Verwendungszweck anzugeben und die Adresse des Empfängers vorzulegen.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist es erforderlich, ein Schreiben der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann sowohl am Haupt- als auch am Nebenwohnsitz gestellt werden.
Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses persönlich beantragen oder durch einen Erziehungsberechtigten stellen lassen.
Gebühren
13 Euro. Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch Nachweise möglich (z.B. Ehrenämter, ALG II Empfänger)
erforderliche Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- Adresse der Behörde
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Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken
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