Für den Bereich der Fußgängerzone (Eppinghovener Straße/Altmarkt/Duisburger Straße/Neustraße) gelten ausweislich der Straßenakten folgende Regelungen:
Lieferverkehr werktags (bis 3,5 t) frei von 6 bis 10 Uhr. Insoweit wird keine Genehmigung benötigt. Auch hier sind Be- und Entladevorgänge zügig und ohne Unterbrechung durchzuführen.
Dementsprechend ausgeschilderte Zufahrten befinden sich im Bereich der Markt-/Kolpingstraße sowie der Rittergasse für die Fußgängerzone im Bereich Eppinghovener Straße/Altmarkt.