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Gebührenbescheid Stadtbibliothek

Gibt ein Leser seine entliehenen Medien nicht zurück oder bezahlt seine ausstehenden Gebühren nicht, erhält er von der Bibliothek einen Gebührenbescheid. Damit wird ihm der Wert der Bücher in Rechnung gestellt und die offenen Gebühren eingefordert.

Die Rückgabe der Medien ist auch bei erhaltenem Gebührenbescheid noch möglich. Gleichzeitig bezahlt man die Mahngebühren und damit ist der Bescheid dann erledigt.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Julia Müller
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-884
Fax:
E-Mail: julia.mueller@dinslaken.de
Stadtbibliothek
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Friedrich-Ebert-Straße 84, 46535 Dinslaken