Beurkundung neugeborener Kinder und Ausstellung der Geburtsurkunde
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird.
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Frist von einer Woche dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Wird Ihr Kind im St. Vinzenz Krankenhaus in Dinslaken geboren, ist die Krankenhausverwaltung verpflichtet, die Geburt dem Standesamt anzuzeigen. Das Krankenhaus erledigt die Anzeige automatisch für Sie, es sind jedoch weitere Unterlagen für die Beurkundung dort einzureichen. Hinweisblätter und Infomaterial liegen im Krankenhaus aus.
Bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt vorlegen müssen.
Erforderliche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt
Bei verheirateten Eltern:
- Personalausweise der Eltern
- Erklärung zur Namensführung für das Kind
- Eheurkunde und, falls nicht aus der Eheurkunde die Registernummern der Geburtsurkunden der Eltern hervorgehen, auch die Geburtsurkunden der Eltern, sofern sie nicht in Dinslaken geboren sind
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Personalsausweise der Eltern
- Erklärung zur Namensführung für das Kind
- ggfls. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Im Einzelfall müssen weitere Urkunden vorgelegt werden. Dazu werden Sie vom Standesamt angeschrieben.
Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes gerne zur Verfügung über: urkundenstelle@dinslaken.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Standesamtes
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Urkundenstelle Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-255 Fax: E-Mail: urkundenstelle@dinslaken.de |
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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