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Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Überprüfungs- oder Genehmigungspflicht.

Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

Bei der Ausübung einer der folgenden Tätigkeiten

  • An- und Verkauf von Gebrauchtwaren folgender Warengruppen:
  • hochwertige Konsumgüter (Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung)
  • Kraftfahrzeuge und Fahrräder
  • Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus den oben genannten Metallen
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Altmetalle
  • Auskunfteien und Detekteien
  • Ehe-, Partnerschafts- und Bekanntschaftsvermittlung
  • Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste

sind unverzüglich nach der Anmeldung zu beantragen:

  • ein Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
  • eine Auskunft in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt)
     

Wichtig für Ausländer:

Überprüfen Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Pass keine Auflage enthält, die die Ausübung eines selbständigen Gewerbes verbietet.

Sollte dies jedoch der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ausländeramt und beantragen die Streichung der Auflage.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Janine Wiechert
Zimmernummer: 316
Telefon: 02064 66-433
Fax: 02064 6611-433
E-Mail: Janine.Wiechert@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
Anke Willemsen
Zimmernummer: 317
Telefon: 02064 66-759
Fax: 02064 6611-759
E-Mail: anke.willemsen@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken