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Gewerbean-, Gewerbeum- und -abmeldungen

Gewerbemeldungen auch online
– ohne Wartezeiten –
24 Stunden am Tag – jeden Tag

Nutzen Sie für Gewerbeanmeldungen die BundID (Nutzerkonto erforderlich):
https://id.bund.de/

Für Ab- und Ummeldungen empfehlen wir die Nutzung der städtischen Vordrucke (siehe unten)

Vorteile für die Gewerbeanmeldung online:
Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, zum Gewerbeamt zu fahren und dort auf einen schnellen Termin zu hoffen. Derzeit muss im Gewerbeamt vorab ein Termin vereinbart werden. Auch Berufstätige, die nicht die Möglichkeit haben, tagsüber dem Gewerbeamt einen Besuch abzustatten, können das Gewerbe nun bequem von zu Hause aus am Wochenende oder nach Feierabend online anmelden.

Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung, liegt. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.

Die Gewerbeanmeldung muss durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen, da sie eine höchstpersönliche Erklärung ist. Sie kann aber auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des Personalausweises des Gewerbetreibenden getätigt werden.

Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Gewerbeanmeldeformular, welches wir Ihnen in Form eines PDF-Downloads anbieten, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie an die Gewerbemeldestelle beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu schicken. Sie erhalten dann Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postweg.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dinslaken. Die Einschaltung von Zwischendienstleistern wird nicht empfohlen.

Bei Fragen hinsichtlich der Unternehmensgründung, zu Anträgen auf Fördermittel können Sie sich auch direkt an die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Brocksch, Tel. 66491, E-Mail: christel.brocksch@dinslaken.de wenden. 

Weitere Unterlagen sind erforderlich

  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass (zusätzlich zum Reisepass eine Meldebescheinigung) zur Überprüfung der Personalien.  Bei Ausländern: Pass, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel
  • Bei Bevollmächtigten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug
  • Bei einer GmbH in Gründung oder UG haftungsbeschränkt eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wenn der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll
  • Bei einigen Tätigkeiten -Überwachungsbedürftiges Gewerbe- ist ferner die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges (GZR) und eines Führungszeugnisses (FZ) des Gewerbetreibenden erforderlich; bei juristischen Personen sind diese Nachweise entsprechend durch die gesetzlichen Vertreter zu erbringen; ferner wird in diesem Fall ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person benötigt.

Besondere Hinweise:

Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.

Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z.B. von Einzelunternehmen in GmbH) erfordern eine Gewerbeab- und neue Gewerbeanmeldung.

Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht es, eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Eine Änderung der Tätigkeit (z.B. Wechsel, Erweiterung) ist durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a GewO.

Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen im rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.

Die Gewerbemeldung gilt gleichzeitig als Anzeige gemäß § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen Finanzamt.

Ausnahmen von der Anzeigepflicht

Nicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:

  • freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
  • Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler
  • Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei

In Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen.

Über Ihre Gewerbean-, Gewerbeum- oder -abmeldung werden folgende Stellen wöchentlich beziehungsweise monatlich informiert:

  • Finanzamt
  • Fachdienst Haushalt und Steuern (Gewerbesteuer, Müllgebühren)
  • Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)
  • Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht Industrie- und Handelskammer)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband West
  • Staatliches Eichamt (Nacheichung von bestimmten Geräten)
  • Landesbetrieb Information und Technik NRW (Statistik)
  • Amtsgericht - Handelsregister - (nur bei Abmeldungen von eingetragenen Firmen, zum Beispiel GmbH, KG, OHG, e.K.)
  • Kreis Wesel (verschiedene Überwachungsaufgaben; zum Beispiel Veterinäramt, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr)

Zuständigkeit:

Janine WiechertBuchstabe A - LTel. 02064/66-433janine.wiechert@dinslaken.de
Anke WillemsenBuchstabe M - ZTel. 02064/66-759anke.willemsen@dinslaken.de

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Gebühren

Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für:
Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 €
Juristische Personen: 33 €
weitere geschäftsführende Personen: 13 €
Ersatzbescheinigungen: 15 €
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Sowohl bei persönlichen als auch bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dinslaken, Ordnungsbehörde übersenden. Die oben genannten notwendigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Eine Zusendung per E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist ebenfalls möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.


Downloads


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Anke Willemsen
Zimmernummer: 317
Telefon: 02064 66-759
Fax: 02064 6611-759
E-Mail: anke.willemsen@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
Janine Wiechert
Zimmernummer: 316
Telefon: 02064 66-433
Fax: 02064 6611-433
E-Mail: Janine.Wiechert@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken