Bereits im Grundgesetz (Art 3. Abs. 2) wurde festgelegt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die bestehenden Benachteiligungen aktiv abzubauen hat. Das Landesgleichstellungsgesetz und die Gemeindeordung des Landes NRW konkretisiert dies und machen es für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern seit 1994 zur Pflicht, eine Gleichstellungsbeauftrage zu bestellen.
Die Stadt Dinslaken hat im Jahr 1988 eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, um auf kommunaler Ebene dazu beizutragen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen.
Seit Januar 2012 ist Karin Budahn-Diallo die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dinslaken.
Der größte Teil der geschlechtsspezifischen Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsstelle darauf, die Benachteiligungen von Frauen zu benennen, aber auch an Lösungen mitzuwirken, die strukturelle Benachteiligungen abbauen. Letzlich soll die Lebenssituation von Frauen und Mädchen verändert und verbessert werden. Die Arbeit der Gleichstellungsstelle macht auf die spezifischen Belange und Sichtweisen von Frauen aufmerksam.
Gleichstellung beginnt in den Köpfen der Menschen, und entsprechend ist die Aufgabe der Gleichstellungsarbeit, die Menschen für die Anliegen und Lebensrealitäten von Frauen zu sensibilisieren.
Frauenförderung für Bürgerinnen der Stadt bedeutet mehr Frauenförderung.
Auch Mädchenförderung ist ein Teil der Gleichstellungsarbeit.
Innerhalb der Verwaltung hat die Gleichstellungsbeauftragte den Auftrag, das Landesgleichstellungsgesetz und den Frauenförderplan umzusetzen. Sie wird in allen Personalentscheidungen beteiligt, steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und kann ihre Sichtweise in Rats- und Ausschusssitzungen einbringen, wenn Frauen- bzw. Mädchenbelange berührt sind.
Weiterführende Infos zu den einzelnen Themenschwerpunkten sowie ein Veranstaltungskalender mit Aktivitäten für Frauen im Kreis Wesel finden Sie unter www.frauenkreiswesel.de.
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