Die Grundstücksentwässerung beinhaltet sämtliche Belange der Entwässerung (Schmutzwasser, Regenwasser und Grundwasser) auf den privaten Grundstücken.
Der Fachdienst Tiefbau berät den Grundstückseigentümer:
- beim Neuanschluss an den öffentlichen Kanal (Beantragung des Hausanschlusskanals, Entwässerungsanträge, Einhaltung der Anforderungen der Entwässerungssatzung)
- bei Anträgen auf wasserbehördliche Erlaubnisse (z. B. für die Versickerung von Regenwasser)
- bei Störungen der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Rückstauprobleme, defekter oder verstopfter Hausanschluss)
- bei der Unterhaltung der privaten Entwässerungsanlagen insbesondere vom Hausanschluss (Hausanschlussinspektion, Dichtheitsprüfungen, Innensanierungen der Leitungen)
Das anfallende Schmutzwasser wird in der Regel dem städtischen Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal über einen Hausanschluss zugeführt. In einigen ländlichen Bereichen erfolgt die Entsorgung zum Teil über Druckentwässerungssysteme oder über Kleinkläranlagen.
Für das anfallende Regenwasser gibt es neben der Ableitung über den öffentlichen Regenwasser- bzw. Mischwasseranschluss auch die Möglichkeit der Versickerung bzw. der Regenwassernutzung auf dem Grundstück. Aus wasserwirtschaftlichen Gründen wird für neu bebaute Grundstücke die Versickerung (unter gewissen Voraussetzungen) angestrebt.
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Technisches Rathaus
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