Information:
Wer auf öffentlichen Flächen und innerhalb von Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Verunreinigungen, Beschädigungen oder Zerstörungen entstehen. Durch Hunde verursachte Verunreinigungen (z.B. Hundekot) sind von der Aufsicht führenden Person oder vom Halter unverzüglich zu beseitigen.
Sollte ein Hundehalter die „Hinterlassenschaften“ seines Tieres nachweislich nicht entfernen droht diesem im Einzelfall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Karolina Bauer
Zimmernummer: 315 Telefon: 02064 66-537 Fax: E-Mail: karolina.bauer@dinslaken.de |
Anschrift:
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Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
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