Die Jugendleitercard (JuLeiCa) ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bestimmt, die ehrenamtlich als Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig sind. Die Karte dient als Legtimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer und staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird. Zusätzlich dient sie als Berechtigungsausweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen.
Voraussetzung für eine JuLeiCa ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Gruppenleiter-Grundkurses und ein umfassender Kurs in Erste Hilfe. Der Inhaber soll für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig sein und in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In begründeten Fällen kann die Card auch für Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Frank Schumann
Zimmernummer: 503 Telefon: 02064 66-333 Fax: 02064 6611-333 E-Mail: frank.schumann@dinslaken.de |
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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