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Koordination Netzwerk Kinderschutz - Fachberatung nach §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG

Fachliche Beratung und Begleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG)

Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, bietet das Jugendamt der Stadt Dinslaken eine kostenfreie und vertrauliche Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) an. Diese Beratung erfolgt pseudonymisiert, das heißt, die persönlichen Daten des Kindes werden dabei nicht genannt.

Es ist nicht immer einfach, Anzeichen zu beurteilen und ein mögliches Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Auch die Frage nach geeigneten Hilfs- und Unterstützungsangeboten stellt eine Herausforderung dar. Die Beratung soll Sicherheit geben, ob und welche weiteren Schritte sinnvoll sein könnten, bevor eine Meldung beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes in Erwägung gezogen wird. Gemeinsam können im Beratungsprozess alternative Hilfen und Angebote geprüft werden, die zur Unterstützung der Familie beitragen können. 

Dabei steht die Hilfestellung für den persönlichen Entscheidungsprozess der ratsuchenden Person im Vordergrund – die Verantwortung für den Fall bleibt beim Ratsuchenden, ebenso wie die Umsetzung möglicher Schritte. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsbasis zu schaffen.

Die Beratung kann flexibel gestaltet werden und je nach Bedarf einmalig oder prozessbegleitend stattfinden. Sie kann telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch durchgeführt werden und dauert etwa 1,5 Stunden. Neben Einzelgesprächen sind auch Team- oder interdisziplinäre Beratungen möglich.

Wer kann die Beratung nutzen?

Die Beratung steht allen Personen offen, die beruflich oder ehrenamtlich regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Das Beratungsangebot richtet sich besonders an Berufsgruppen, die durch ihre Arbeit eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern tragen. Nach § 4 Absatz 1 KKG zählen hierzu:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen und andere Heilberufe
  • Berufspsychologinnen und -psychologen
  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberaterinnen und -berater
  • Beraterinnen und Berater in Suchtberatungsstellen
  • Beraterinnen und Berater nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Lehrerinnen und Lehrer

Ebenso haben Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen, Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, Trainerinnen und Trainer sowie Mitarbeitende von Musik- und Ballettschulen gemäß § 8b SGB VIII ein Recht auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Grenzen der Beratung

Bitte beachten Sie, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen im Rahmen des § 8a SGB VIII Abs. 1 – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – direkt an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu melden sind.

Rechtsgrundlagen

§8b Beratungssprechstunde  

mittwochs von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeit kann zeitnah ein Termin vereinbart werden!

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Daniela Pagonakis
Zimmernummer: 301 A
Telefon: 02064 66-336
Fax: 02064 6611-336
E-Mail: daniela.pagonakis@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken