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Landschaftsplanung

Landschaftspläne sind ein wichtiges Instrument zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaft.

Sie sind nur gültig im Bereich des baulichen Außenbereiches, also nicht im bebauten Innenbereich. Sie stellen Entwicklungsziele für die Landschaft dar, setzen Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest und beschreiben Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für die Landschaft.

Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Landschaftsplänen wird durch das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Im Gebiet der Stadt Dinslaken liegt also die Zuständigkeit beim Kreis Wesel.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Marcus Beck
Zimmernummer: 157
Telefon: 02064 66-372
Fax: 02064 6611-372
E-Mail: marcus.beck@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
Stefan Weinert
Zimmernummer: 154
Telefon: 02064 66-697
Fax: 02064 6611-697
E-Mail: stefan.weinert@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken