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Lehr- und Lernmittel

Grundsätzlich werden Lehr- und Lernmittel, wie zum Beispiel Schulbücher, jeder Schülerin und jedem Schüler
vom Schulträger unentgeltlich überlassen.

Nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) müssen die Eltern etwa ein Drittel der Kosten als Eigenanteil
jedoch selbst aufbringen

Höhe des Eigenanteils 

PrimarstufeSekundarstufe ISekundarstufe II
Grundschule
Förderschule Klasse 1 - 4
Sekundarschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Förderschule Klasse 5 - 10
Gymnasiale Oberstufe
maximal 12 Euromaximal 26 Euromaximal 23,66 Euro

Voraussetzungen für einen Schulbuchgutschein

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Dinslaken als Schulträger den Eigenanteil übernimmt.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf einen Schulbuchgutschein, wenn sie

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB II (Hartz IV) oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen.

Antrag

Schulbuchgutscheine können bei der Stadt Dinslaken im Fachdienst Schule und Sport beantragt werden.

Den Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil stellen Sie persönlich im Fachdienst Schule und Sport.

Bringen Sie dazu unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • Den vollständigen und aktuellen Bescheid (Gültigkeit für den Zeitraum der Antragstellung) über den Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII.
  • Den gültigen Personalausweis bzw die Aufenthaltsgenehmigung.

Der Schulbuchgutschein kann anschließend bei der Bestellung der Schulbücher in der Buchhandlung eingereicht werden.

Sollten Schulbücher schon vor Beantragung des Schulbuchgutscheines angeschafft worden sein, bringen Sie zu den oben aufgeführten Unterlagen auch noch die Kaufquittung über die Anschaffung mit.

Die Stadt Dinslaken erstattet den Eigenanteil nur für die Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule in Trägerschaft der Stadt Dinslaken besuchen.

Schülerinnen und Schüler der Schulen in freier Trägerschaft und der Berufskollegs wenden sich bitte an ihre Schule.


Ansprechpartner*innen

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