Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) nimmt als amtliche Karte im Sinne der Grundbuchordnung am öffentlichen Glauben
des Grundbuches teil. Sie beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke und Gebäude, die Nutzungsarten, die charakteristische Topographie sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen.
Zuständig für die Führung der Liegenschaftskarte ist der Kreis Wesel. Die Karte wird dort digital geführt (ALK).
Bei der Stadt Dinslaken kann für die Gemarkungen Dinslaken und Hiesfeld Einsicht in die Liegenschaftskarte genommen werden. Ebenso können Auszüge aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Verwaltungsgebühr:
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz NRW und der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW.
- DIN A4-Auszug: 30 Euro
- DIN A3-Auszug: 30 Euro
Besonderheiten
Eine Sicht auf die Liegenschaftskarte erhalten sie auch über unser GeoPortal. Dort können sie zum Beispiel über die Eingabe von Straße und Hausnummer direkt navigieren. Ein einfacher "nicht-amtlicher" Ausdruck ist ebenfalls möglich.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Alexander Fiedler
Zimmernummer: 172 Telefon: 02064 66-626 Fax: 02064 6611-626 E-Mail: alexander.fiedler@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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