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meinTicket (Sozialticket)

Das „meinTicket“ (Sozialticket) berechtigt bedürftige Menschen (z. B. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe) zur ermäßigten Nutzung von Bussen und Bahnen.

Für den Kauf des ermäßigten Fahrausweises benötigen Sie eine sogenannte Träger- bzw. Berechtigungskarte. Diese erhalten Sie vor Ort (Bezieher von Hartz IV bzw. SGB II Leistungen können sich an das Jobcenter, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII an das städtische "Sozialamt", Wohngeldempfänger an die Wohngeldstelle und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an ihre Asyl-Sachbearbeiter*innen wenden). Die sogenannte Trägerkarte wird individuell mit den persönlichen Angaben des Antragstellers ergänzt. Die dann noch benötigte Wertmarke kann man im Kundencenter des zuständigen Verkehrsbetriebes kaufen. In Dinslaken befindet sich das NIAG-Kundencenter am Bahnhofsplatz 6. Dort gibt es auch Informationen darüber, für welchen Bereich das Sozialticket gilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der NIAG (hier klicken).

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