Aktualisierung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
Seit dem 01.01.2006 werden in Dinslaken getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben.
- Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage der bezogenen Trinkwassermenge abgerechnet.
- Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die an das Kanalnetz angeschlossene und versiegelte (bebaute und / oder befestigte) Fläche auf dem Grundstück.
Diese Flächen wurden bisher einmal in einer Befragungsaktion im Jahr 2005 ermittelt und seitdem nur fortgeschrieben.
Infolge der Erweiterung des kanalisierten Stadtgebietes durch neue Kanäle erhielten Grundstücke die Möglichkeit, das Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Außerdem entstanden in dem bereits kanalisierten Stadtgebiet viele Neubauten bzw. wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, die ebenfalls das anfallende Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal einleiten. Daher ist nun eine grundlegende Neuerhebung bzw. Kontrolle der Flächen notwendig.
Die Stadt Dinslaken hat unter Verwendung von Luftbildern und modernster Technik alle Flächen im Gebiet der Stadt Dinslaken durch die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH auswerten lassen. Diese Vorabauswertung ergab, dass in Dinslaken mehr abrechnungsrelevante Flächen vorhanden sind als bisher abgerechnet werden. Bisher nicht gemeldete Flächen werden veranlagt. Eine bessere Gebührengerechtigkeit wird erreicht.
Um alle Flächen auf einen aktuellen Stand zu bringen und ggf. bisher noch nicht erfasste Flächen einer Abrechnung zuzuführen, wurden ab Juni 2014 Erfassungsbögen an alle Grundstückseigentümer verschickt. Die Befragungsaktion wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein.
Nach der Erhebung werden der Stadt Dinslaken sämtliche veranlagte Flächen als grafische Darstellung in elektronischer Form vorliegen. Für jedes Grundstück sind die bebauten und versiegelten Flächen teilgenau ersichtlich. Dies erleichtert eine spätere Bearbeitung deutlich.
Anschließend werden die Unterlagen an die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH portofrei zurückgesandt. Die Rücksendung des vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens muss auch dann erfolgen, wenn sich an der Entwässerungssituation auf dem Grundstück nichts geändert hat und auch dann, wenn keine zusätzlichen Flächen entstanden sind (Mitwirkungspflicht nach § 4 Absatz 4 der Gebührensatzung Abwasseranlage der Stadt Dinslaken).
Über die Höhe des aktualisierten Gebührensatzes kann noch keine Aussage getroffen werden, sondern erst nach der Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlage.
Information
Der Versand der Unterlagen zur Selbstauskunft erfolgt ab Juni 2014 bis Ende 2015.
Sollten Sie Fragen haben, dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken
Telefonnummer: 02064 / 66-352
Anfragen per E-Mail unter:
ruediger.czabanski@dinslaken.de
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Ansprechpartner*innen
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Rüdiger Czabanski
Zimmernummer: 071 Telefon: 02064 66-352 Fax: 02064 6611-352 E-Mail: ruediger.czabanski@dinslaken.de |
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