Inhalt

Obdachlosenangelegenheiten

Die Unterbringung von Obdachlosen liegt in Zuständigkeit des Ordnungsamtes. 

Auch das Büro für Wohnungsnotfälle steht beratend zur Verfügung.

 

Die Stelle ist zur Zeit nicht besetzt. Unter Telefon 66-628 ist jedoch telefonische Erreichbarkeit gegeben. 

(gf)

 


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt