Einen Personalausweis beantragen Sie in den Bürgerbüros. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
Bis zum 16. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgerbüro erklärt werden. Dazu muss mindestens ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind begleiten. Falls es einen zweiten Sorgeberechtigten gibt und dieser nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie der Personalausweis/Reisepass oder eine gut leserliche Kopie des Personalausweises/Reisepasses des nicht erschienen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Die Einverständniserklärung für die Sorgeberechtigten können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.
Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (Wiederannahme Geburtsname o. ä.). Der Nachweis der Namensführung ist in der Regel nur einmalig erforderlich bei Beantragung eines Personalausweises.
Abholung des BPA
Die Abholung des Personalausweises kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht. Die Vollmacht finden Sie unten unter "Downloads". Der alte Ausweis muss bei der Abholung vorgelegt werden.
Der Personalausweis kann nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden, in dem er beantragt wurde!
Unter dem unten aufgeführten Link "Statusabfrage beantragter Dokumente" haben Sie die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Dokumentes zu informieren.
Verlust des Personalausweises
Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild und das Stammbuch bzw. Geburtsurkunde mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Liegt eine Diebstahlanzeige der Polizei vor, ist diese mit vorzulegen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Termine
Die Wartezeit beträgt circa 4 Wochen bis zur Ausstellung des Personalausweises. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.
Hat der Kunde den PIN-Brief aus Berlin erhalten, kann der Ausweis 2-3 Tage später im jeweiligen Bürgerbüro abgeholt werden. Hat der Kunde 4 Wochen nach Beantragung keinen Brief aus der Bundesdruckerei erhalten, ist eine Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.
Gebühren
antragstellende Person ab 24 Jahren: 37 Euro
antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
erforderliche Voraussetzungen
- bisheriger Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (wenn diese bisher nicht vorgelegt wurde)
Die Gültigkeitsdauer für den Personalausweis ist vom Lebensalter abhängig:
- unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig
Downloads
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken
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