Inhalt

Pfandleihbetriebe

Hinweise zur Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihgewerbe)

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oHG, KG einschließlich GmbH & Co KG) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen.

Bei juristischen Personen (Gesellschaften wie z.B. GmbH, AG) muss die Gesellschaft selbst den Antrag stellen. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck in doppelter Ausfertigung beizufügen.

Für die Erteilung einer Pfandleiherlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ist die GmbH haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co KG, so ist diese auch aufzuführen (Beiblatt beifügen).
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Ordnungsamt Belegart „0“) für die Antragsteller/den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en). Bei juristischen Personen ist dieser Nachweis für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen. Das Führungszeugnis ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (in Dinslaken beim Bürgerbüro) zu beantragen.
  • Nachweis über die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges (GzR3) zur Vorlage beim Ordnungsamt für die Antragstellerin/den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en). Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten sie ebenfalls bei dem für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt (in Dinslaken beim Bürgerbüro)
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller. Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen, bei bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen auch für diese. Dies gilt auch für alle von den vertretungsberechtigten Personen außerdem vertretenen Gesellschaften.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse für alle zuvor genannten Personen, falls eine Gewerbetätigkeit in Dinslaken ausgeübt wurde bzw. zur Zeit ausgeübt wird sowie für die von diesen Personen außerdem vertretenen Gesellschaften.
  • Mietvertrag über die Betriebsstätte bzw. einen Eigentumsnachweis der Räume oder Flächen.
  • Vollständiger beurkundeter und beglaubigter Gesellschaftervertrag (eine Kopie für die Verwaltungsakte) bei Personengesellschaften und juristischen Personen.
  • Handelsregisterauszug (neuester Stand) bei bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • Gegebenenfalls Kopie der Gewerbeanmeldung einer woanders bestehenden Hauptniederlassung
  • Vermögens-/Kapitalnachweis über liquide Mittel, die für die ersten 6 Monate erforderlich sind (Bankbürgschaftserklärungen oder Finanzierungszusage)

Gebühren

Die Gebühren betragen gem. der Verwaltungsgebührenordnung zwischen 10 und 1.000 Euro. Im Normalfall sind hier 550 Euro für die Erlaubniserteilung zugrunde zu legen (Tarifstelle 12.7.1)

Hinweis: Die Annahme und Bearbeitung des Antrages kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen persönlich und vollständig vorgelegt werden und die Verwaltungsgebühr bei Antragstellung in bar oder unverzüglich nach Rechnungsstellung durch Überweisung gezahlt wird. Für juristische Personen in Gründung ist der Antrag nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrag zu stellen.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Julia Seewald
Zimmernummer: 302
Telefon: 02064 66-527
Fax: 02064 6611-527
E-Mail: julia.seewald@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken