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Pflegewohngeld / Heimkosten

Was ist Pflegewohngeld?

Das von der Pflegeeinrichtung in Rechnung gestellte Heimentgelt umfasst Kosten für die pflegerische Versorgung, für Verpflegung und Unterkunft  sowie die Investitionskosten.

An den Kosten für die Pflege beteiligt sich die Pflegeversicherung. Die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckten Kosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst tragen. Sofern eine pflegebedürftige Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation hierzu nicht in der Lage ist, kann in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld gewährt werden.

Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der Investitionskosten des jeweiligen Heimes gewährt werden.

Pflegebedürftige, die vor Heimaufnahme in Nordrhein-Westfalen gelebt haben und in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen wohnen, können einen Antrag auf Pflegewohngeld stellen. Mit der Beantragung kann auch das Heim beauftragt werden.

Für pflegebedürftige Personen anderer Bundesländer, die in einer Pflegeinrichtung in NRW leben, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Pflegewohngeld gewährt werden. Bitte fragen sie in derartigen Fällen beim zuständigen Ansprechpartner nach.

Das Pflegewohngeld wird für zwölf Monate bewilligt. Änderungen erfolgen nur, wenn die Heimbewohner einen anderen Pflegegrad erhalten, neue Vergütungsregelungen vereinbart werden oder sich die Höhe der Investitionskosten ändert. Einkommensänderungen führen in der Regel nicht zu einer Neuberechnung.

Wer erhält Pflegewohngeld?

Das Pflegewohngeld erhalten die jeweiligen Pflegeheime.

 Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es muss sich um eine vollstationäre Einrichtung handeln; die berechtigte Person muss von der Pflegeversicherung mindestens Leistungen des Pflegegrades 2 erhalten;
  • sie muss dort auf Dauer untergebracht sein;
  • das Einkommen und Vermögen der entsprechenden Person reicht nicht aus, um die Investitionskosten ganz oder teilweise zu tragen.

Unterhaltsansprüche gegen Angehörige werden zur Finanzierung des Pflegewohngeldes nicht geltend gemacht. Das Vermögen eines alleinlebenden Pflegebedürftigen ist bis 10.000 € und bei nicht getrennt lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie bei in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen bis zu einer Grenze von insgesamt 15.000 € geschont.

Wo und wie wird Pflegewohngeld beantragt?

Der Antrag ist von den Pflegebedürftigen/Betreuern oder nach Bevollmächtigung vom Heim beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen. Pflegewohngeld wird nur an die Einrichtung gezahlt.

Da Pflegewohngeld einkommens- und vermögensabhängig ist, sind dem Antrag Einkommens- und Vermögensnachweise der pflegebedürftigen Person beizufügen.

Bei verheirateten Pflegebedürftigen sind auch die Einkünfte des Ehepartners sowie dessen Unterkunftskosten und sonstige berücksichtigungsfähige Aufwendungen (z.B. Beiträge zu Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen) sowie das Vermögen nachzuweisen.

Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeinrichtungen haben Anspruch auf Gewährung eines Aufwendungszuschusses für die Investitionskosten. Voraussetzung ist u.a., dass die Plätze von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung anerkannt sind. Anspruchs- und antragsberechtigt ist die jeweilige Einrichtung der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Anträge sind direkt beim Kreis Wesel zu stellen.

Hinweise:

Der Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen war bis zum 31.12.2019 nur für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Heimpflegerestkosten und Bewilligung von Pflegewohngeld für Personen ab dem 65. Lebensjahr zuständig.

Seit dem 01.01.2020 ist er auch für Personen unter 65 Jahren zuständig.

Hinweis:

Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.

Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro"  (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.


 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
S. Willersen
Zimmernummer: 109
Telefon: 02064 66-583
Fax: 02064 6611-583
E-Mail: s.willersen@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Exner
Zimmernummer: 108
Telefon: 02064 66-421
Fax: 02064 6611-421
E-Mail: s.exner@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
C. Kozub
Zimmernummer: 107a
Telefon: 02064 66-224
Fax: 02064 6611-224
E-Mail: c.kozub@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Dilek Gültekin
Zimmernummer: 119
Telefon: 02064 66-307
Fax: 02064 6611-307
E-Mail: dilek.gueltekin@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Wolf
Zimmernummer: 107a
Telefon: 02064 66-224
Fax: 02064 6611-224
E-Mail: m.wolf@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
J. Baßfeld
Zimmernummer: 406
Telefon: 02064 66-542
Fax: 02064 6611-542
E-Mail: j.bassfeld@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Wiesner
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-219
Fax: 02064 6611-219
E-Mail: m.wiesner@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
Zahide Ermek
Zimmernummer: 120
Telefon: 02064 66-678
Fax: 02064 6611-678
E-Mail: zahide.ermek@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Raap
Zimmernummer: 118
Telefon: 02064 66-295
Fax: 02064 6611-295
E-Mail: m.raap@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Markau
Zimmernummer: 117
Telefon: 02064 66-464
Fax: 02064 6611-464
E-Mail: s.markau@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tanja Schulz
Zimmernummer: 111
Telefon: 02064 66-736
Fax: 02064 6611-736
E-Mail: tanja.schulz@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Martin Renka
Zimmernummer: 121
Telefon: 02064 66-323
Fax: 02064 6611-323
E-Mail: martin.renka@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tanja Kulina
Zimmernummer: 101a
Telefon: 02064 66-273
Fax: 02064 6611-273
E-Mail: tanja.kulina@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
L. Bönning
Zimmernummer: 107
Telefon: 02064 66-274
Fax: 02064 6611-274
E-Mail: l.boenning@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tim Ober-Bloibaum
Zimmernummer: 122
Telefon: 02064 66-292
Fax: 02064 6611-292
E-Mail: tim.ober-bloibaum@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Ann-Kathrin Hoschek
Zimmernummer: 112
Telefon: 02064 66-225
Fax: 02064 6611-225
E-Mail: ann-kathrin.hoschek@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Cenk Esen
Zimmernummer: 121a
Telefon: 02064 66-789
Fax: 02064 6611-789
E-Mail: cenk.esen@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken