Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
Ab dem 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.
Sie können neben der Nutzung unserer Fotostationen in den Bürgerbüros u.a. auch ein Fotostudio aufsuchen, welches die Lichtbilder digital an das Bürgeramt überträgt.
Eine Auswahl diesen Service bietender Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bis zum 01. Mai 2025 können keine Anträge für Personalausweis oder Reisepass (z. B. vor Eheschließung) vordatiert werden.
Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgerbüro erklärt werden. Dazu muss mindestens ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind begleiten. Falls es einen zweiten Sorgeberechtigten gibt und dieser nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie der Personalausweis oder eine gut leserliche Kopie des Personalausweises des nicht erschienenen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Die Einverständniserklärung für die Sorgeberechtigten können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.
Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen. Bei der Beantragung vor anstehenden Ferienzeiten kann es zu Verzögerungen bei der Lieferzeit kommen. Bitte beantragen Sie das Dokument aus diesem Grund frühzeitig.
Unter dem unten aufgeführten Link "Statusabfrage beantragter Dokumente" haben Sie die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Dokumentes zu informieren.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach circa drei bis vier Werktagen. Bei Angabe der Rufnummer des Reisepassempfängers informiert Sie das Bürgerbüro, sobald der Expresspass eingetroffen ist.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten auszustellen.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Falls dies der Fall sein sollte, bringen Sie als Nachweis Ihre Buchungsunterlagen mit.
Für welches Land ein Reisepass benötigt wird, erfahren Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Abholung des Reisepasses
Der Reisepass kann nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden, in dem er beantragt wurde. Der bisherige Reisepass ist mitzubringen.
Die Abholung des Reisepasses kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht, des Ausweisdokumentes (Personalausweis/Reisepass) des Bevollmächtigten sowie des bisherigen alten Reisepasses des Vollmachtgebenden erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht. Die Vollmacht finden Sie unten unter "Downloads".
Gebühren
Reisepass: 70 Euro
Bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Express-Bestellung: zusätzlich 32 Euro
48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
erforderliche Voraussetzungen
- Personalausweis / Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- ggf. Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
Downloads
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Hiesfeld
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Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken
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