Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes NRW haben Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme von Kosten für die Beförderung zur Schule und zurück. Über die jeweils wirtschaftlichste Art der Beförderung entscheidet der Schulträger.
Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort der gewählten Schulform (auch wenn Ihr Kind eine andere Schule besucht, wird die nächstgelegene Schule der Prüfung auf Anspruchsvoraussetzung zugrunde gelegt).
Als Voraussetzungen gelten folgende Mindestentfernungen:
- Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 - mehr als 2 Kilometer Schulweg
- Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 - mehr als 3,5 Kilometer Schulweg
- Schüler*innen der Klassen 11 bis 13 - mehr als 5 Kilometer Schulweg
Unabhängig der Entfernung kann ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten bestehen, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen (gem. § 6 SchfkVO) für den Schulweg auf eine Beförderung angewiesen ist.
Der Schulträger hat Ihnen Merkblätter erstellt, denen Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und das Prozedere zur Antragstellung entnehmen können. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, die Anträge herunterzuladen. Alle Anträge erhalten Sie aber auch in Ihrem Schulsekretariat.
Die ausgefüllten Anträge müssen in der besuchten Schule eingereicht werden. Dort werden sie geprüft und zur weiteren Bearbeitung an den Schulträger weitergeleitet. Von dort erhalten Sie entsprechenden Bescheid.
Das DeutschlandTicket für Schüler*innen ersetzt das SchokoTicket
Zum 01.05.2023 wurde das DeutschlandTicket eingeführt. Die Stadt Dinslaken hat sich dazu entschlossen, den Schüler*innen ab dem 01.08.2023 über die Verkehrsunternehmen das „DeutschlandTicket Schule“ anzubieten. Das „DeutschlandTicket Schule“ ersetzt somit seit dem Schuljahr 2023/2024 das SchokoTicket. Das bedeutet, dass anspruchsberechtigte Schüler*innen nun das "DeutschlandTicket Schule" in Anspruch nehmen können, sie zahlen hierfür den gleichen Eigenanteil, den sie auch schon beim SchokoTicket entrichtet haben. Nichtanspruchsberechtigte Schüler*innen können das "DeutschlandTicket Schule" nun für einen vergünstigten Preis von monatlich 29 Euro (bisher 39,40 Euro für das SchokoTicket als Selbstzahlende) erwerben. Mit diesem Ticket können alle Schüler*innen dann deutschlandweit mit Bus und Bahn rund um die Uhr fahren. Für weitere Informationen zum DeutschlandTicket Schule wenden Sie sich bitte an Ihr Verkehrsunternehmen.
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das "DeutschlandTicket Schule" mit Zahlung eines Eigenanteils von 14 Euro monatlich (1. minderjährige Kind) und 7 Euro monatlich (2. minderjährige Kind), für jedes weitere minderjährige Kind entfällt der Eigenanteil. Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII zahlen keinen Eigenanteil.
Haben Sie Rückfragen zur Schülerfahrkostenverordnung oder zu Ihrem Antrag? Dann wenden Sie sich gerne an die Sachbearbeiterin.
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Daniela Castrignano
Zimmernummer: 416 Telefon: 02064 66-543 Fax: 02064 6611-543 E-Mail: daniela.castrignano@dinslaken.de |
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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