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Schulanmeldungen weiterführende Schulen

Das Anmeldeverfahren 2025/2026 findet im Zeitraum vom 22. bis zum 26 Februar 2025 statt. Für alle Schulen gilt, dass die abschließende Aufnahmeentscheidung frühestens Ende Februar 2025 erfolgt. 

In Dinslaken sind folgende weiterführende Schulen in Trägerschaft der Stadt Dinslaken vorhanden:

Gesamtschulen

Gesamtschule Hiesfeld
Kirchstraße 65
46539 Dinslaken
Telefon: 828410

Ernst-Barlach-Gesamtschule
Scharnhorststraße 2
46535 Dinslaken
Telefon: 41130

Die Schulen werden in gebundener Ganztagsform geführt.

Realschule

Gustav-Heinemann-Realschule
Am Stadtbad 9
46537 Dinslaken
Telefon: 48920

Die Schule wird in Halbtagsform geführt. An der Schule gibt es ein Betreuungsangebot.

Gymnasien (Sekundarstufe I und II)

Gymnasium im Gustav-Heinemann-Schulzentrum
Kirchstraße 63
46539 Dinslaken
Telefon: 48910

Otto-Hahn-Gymnasium
Hagenstraße 12
46535 Dinslaken
Telefon: 54050

Theodor-Heuss-Gymnasium
Voerder Straße 30
46535 Dinslaken
Telefon: 43990

Alle drei Gymnasien werden in Halbtagsform geführt. An den Schulen gibt es ein Betreuungsangebot.

Termine der Schulen bezüglich Elterninfoabend / Tag der offenen Tür:   

SchuleTag der offenen TürElterninfoabendSondertermine
OHG22.11.2024; 15 - 18 Uhr14.01.2025 (Uhrzeit noch nicht bekannt)15.01.2025; Schnupperunterricht 
THG 29.11.2024; 15 - 18 Uhr28.11.2024; 19:30 Uhr16.01.2024; Schulführung für Schüler und Eltern
GHG10.01.2025; 15:30 - 18:30 Uhr30.09.2024; 19 Uhr 
Realschule Hiesfeld22.11.2024; 15 - 18 Uhr11.11.2024; 19 Uhr01.02.2025; 10 - 12 Uhr Mitmach-Unterricht
EBGS29.11.2024; 15 - 18 Uhr18.11.2024; 17 - 19 Uhr 
Gesamtschule Hiesfeld07.12.2024; ca. 10 - 13 Uhr  (genaue Zeiten folgen noch)04.12.2024; ca. 19 Uhr (genaue Zeiten folgen noch)  

In dem Aufnahmeantrag des Otto-Hahn-Gymnasium bzw. des Theodor-Heuss-Gymnasiums ist als Zweitwunsch zwingend eine weitere Schule anzugeben. Die Angabe kann im Falle eines notwendigen Auswahlverfahrens von Bedeutung sein.

Hinweis: Die Weigerung, eine zweite Schule anzugeben, würde nicht dazu führen, dass die betreffende Schülerin bzw. der Schüler bei einem Auswahlverfahren unberücksichtigt bleibt – mehr dazu unter „Verfahren für die Anmeldungen“.

Das Otto-Hahn-Gymnasium ist körperbehindertengerecht umgebaut. An diesem Gymnasium stehen eine Behindertentoilette und ein Behindertenaufzug zur Verfügung. Körperbehinderte Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen möchten, sollten daher am Otto-Hahn-Gymnasium angemeldet werden.

Verfahren für die Anmeldungen

Grundsätzlich ist es nur zulässig, die Aufnahme Ihres Kindes an einer weiterführenden Schule zu beantragen (keine Doppelanmeldungen). Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen zu den oben genannten Zeiten entgegengenommen.

Zur Anmeldung ist der als Anlage beigefügte Aufnahmeantrag, das Familienstammbuch und das letzte Schulzeugnis (Original) zusammen mit der Schulformempfehlung mitzubringen.

Grundsätzlich können die genannten Schulen innerhalb einer Schulform frei gewählt werden Die Stadt Dinslaken behält sich als Schulträger jedoch schulorganisatorische Maßnahmen vor, wenn die Anmeldezahlen an den einzelnen Schulen stark differieren bzw. die Aufnahmekapazität der Schule überschritten wird.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  • Geschwisterkinder /
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen /
  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache /
  • in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität) /
  • Schulwege /
  • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule.

Nur im Ausnahmefall wäre auch ein Losverfahren denkbar.

Ergänzend wird folgender Hinweis gegeben:

Es wird in allen Fällen empfohlen, die Anmeldung zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform vorzunehmen. Dies ist insbesondere für die Übernahme der Schülerfahrkosten bedeutsam, da die Fahrkosten nur für den Besuch zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Für die Übernahme der Schülerfahrkosten bei der Realschule, den Gymnasien sowie der Gesamtschule muss die Entfernung zur nächstgelegenen Schule (Fußweg zwischen Wohnung und Schule) mehr als 3,5 km betragen. In der Sekundarstufe II gilt die Entfernungsgrenze von 5 km. Diese Regelung gilt auch für auswärtige Schüler/innen. Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist die Schule der gewählten Schulform, der gewählten Schulart und des gewählten Schultyps, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und Zeit erreicht werden kann. Der Fachdienst Schule und Sport (Tel. 66543) gibt hierzu gerne weitere Auskünfte.

Termine

unterschiedlich je nach Schulform

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
L. Wirtz
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-806
Fax: 02064 6611-806
E-Mail: l.wirtz@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken