Schulräume, wie zum Beispiel Aulen, Mehrzweckräume, Pausenhallen und Klassenräume können von der Stadt Dinslaken kostenpflichtig überlassen werden. Dies gilt ebenso für Schulgrundstücke.
Eine Überlassung kann grundsätzlich nur in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Die Belange der jeweiligen Schule oder andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Die Räume oder Schulgrundstücke werden an Vereine, politischen Vereinigungen, Verbände, kirchliche und berufsständige Organisationen, Gewerbebetriebe, Unternehmen und Einzelpersonen für einmalige oder wiederkehrende außerschulische Veranstaltungen und Aktivitäten vergeben.
Für die Nutzung der angemieteten Räume wird ein Entgelt erhoben.
Die Höhe des Benutzungsentgeltes variiert je nach Art und Größe des Schulraumes, sowie nach der Dauer der Nutzung. Die einzelnen Tarife richten sich nach der Gebührenordnung (siehe unten) der Stadt Dinslaken.
Die Überlassung von Schulraum ist mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin schriftlich beim Fachdienst 6.1 der Stadt Dinslaken zu beantragen.
Der Antrag ist formlos.
Er muss jedoch mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Mieters
- Name und Anschrift des bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen
- Umfang der beantragten Nutzung (Räume, Einrichtung usw)
- Art und Inhalt der Veranstaltung
- Bewirtschaftungsabsicht
- Erwartete Besucher- beziehungsweise Teilnehmerzahl
- Höhe des Eintrittsgeldes
- Dauer der Veranstaltung (Tag und Uhrzeit)
- Benötigte Aufbau- und Abbauzeiten (Tag und Uhrzeit)
Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen lediglich zu den im Mietvertrag angegebenen Zwecken genutzt werden.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Sonja Walter
Zimmernummer: 406 Telefon: 02064 66-247 Fax: 02064 6611-247 E-Mail: sonja.walter@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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