Die Stadt Dinslaken ist als große kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel zuständig für Transporte, deren Ladung (Überbreite, Überlänge, Überhöhe) die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angegebenen zulässigen Maße überschreiten.
Sofern Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 Abs 3 StVO und § 70 StVZO durchzuführen sind, liegt die Zuständigkeit beim Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Tel.: 0281-207-2170, E-Mail: schwertransporte@kreis-wesel.de.
Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten werden zeitnah bearbeitet. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Schwertransporte sind in der Regel etwas für Spezialisten, die sich berufsbedingt gut mit der Thematik auskennen. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (Tel: 02064-66399) gerne beraten.
erforderliche Formulare
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Monika Hans
Zimmernummer: 222 Telefon: 02064 66-399 Fax: 02064 6611-399 E-Mail: monika.hans@dinslaken.de |
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
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