"Baubedingte" Sondernutzungserlaubnisse für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenflächen (Benutzung von Straßen, Gehwege, Radwege, Parkplätze) sind grundsätzlich schriftlich mit dem im Downloadbereich bereitgestellten Antragsformular zu beantragen.
Hinweis:
Die "baubedingte" Sondernutzungserlaubnis beinhaltet nicht die Genehmigung auf "Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Straßen-/Verkehrsraum!" Die verkehrsrechtliche Anordnung ist unabhängig von der baubedingten Sondernutzungserlaubnis zu beantragen! Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum Fachdienst 3.1 -Verkehr- auf.
Gebühren
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung richten sich nach der Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung. Mindestgebühr: 25,00€
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Birgit Brinkmann
Zimmernummer: 067 Telefon: 02064 66-350 Fax: 02064 6611-350 E-Mail: birgit.brinkmann@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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