Neben dem notwendigen Lebensunterhalt können auch sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen im Rahmen der Sozialhilfe erbracht werden. Solche Hilfen sind möglich z. B. bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung.
Besondere Öffnungszeiten
Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
Telefon
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Voraussetzungen
- Personalausweis / Pass; gegebenfalls Stammbuch
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
- Falls vorhanden, aktueller Wohngeldbescheid
- Vollständige Girokontoauszüge der letzten 12 Monate
- Vermögensnachweis (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch)
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt)
- Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie auch deren Einkommen nachweisen
- Ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
- Nachweise über Leistungen der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
---|---|
Stadtverwaltung Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-0 Fax: 02064 6611-400 E-Mail: info@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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