Leitung
- Der Fachdienst wird geleitet von: Melanie Quernhorst
- Die Teams werden geleitet von: Tanja Kulina und S. Willersen.
Sozialhilfe - Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen / Heimkosten
Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst einfach nicht mehr ausreicht, kann die notwendige erforderliche Versorgung oftmals nur noch stationär in einem Alten- oder Pflegeheim sichergestellt werden.
Die Hinweise, die Sie an dieser Stelle erhalten, informieren über die Beantragung und Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Einrichtung. Weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung älterer Menschen finden Sie unter Pflegeberatung, Seniorenbüro.
Reichen eigenes Einkommen, Leistung der Pflegeversicherung, Pflegewohngeld und evtl. vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten nicht aus, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, kann beim Fachdienst "Senioren und Soziale Leistungen" ein entsprechender Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dazu sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen geben.
Lebt der Ehepartner oder Lebensgefährte des Pflegebedürftigen noch im eigenen Haushalt, so sind auch von diesem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Zur Deckung der Heimpflegekosten hat ein alleinstehender Pflegebedürftiger sein gesamtes verwertbares Vermögen bis auf einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro einzusetzen. Lebt der Ehepartner/Lebensgefährte ebenfalls in einer Pflegeeinrichtung oder im eigenen Haushalt, beträgt der Vermögensfreibetrag für beide Eheleute/Lebensgefährten zusammen 10.000 Euro.
Prüfung der Unterhaltspflicht
Aufgrund der bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung wird vom Fachdienst Recht geprüft, ob leibliche Kinder aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sind, ihren bedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren.
erforderliche Voraussetzungen
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Vollmacht bzw. Betreuerurkunde
- Girokontoauszüge der letzten 12 Monate (lückenlos) zu allen vorhandenen Konten im In- und Ausland
- Heimvertrag
- Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Kinder
- Mietvertrag/Mietbescheinigung/Heizkostennachweis/Wohngeldbescheid
- Krankenversicherungs-Mitgliedsnummer
- Bescheinigung des Seniorenbüros (Stadthaus, Zimmer 001) über die Heimbedürftigkeit.
- aktuelle Rentenbescheide
- Bescheide über die Gewährung von Betriebs-/Werks-/ ausländischen Fremdrenten
- ggf. Nachweis über die Höhe monatlicher Unterhaltszahlungen
- Bescheid/Nachweis über Pflegegeldzahlung
- Nachweis über Pflegeeinstufung
- Nachweise über sämtliche bestehenden Versicherungen (Haftpflicht, Hausratversicherung etc.)
- Schriftliche Bestätigung der Bank über sämtliche bestehenden und erloschenen Konten der letzten 10 Jahre mit Auflösungsdatum und -stand
- Nachweis über Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegevertrag, sofern vorhanden
- Sparguthaben/ Sparbücher
- Bargeld
- Sparverträge, Bausparverträge etc.
- Sonstige Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds-Anteile)
- Kfz-Brief mit Angaben über die Laufleistung des PKW; Kaufvertrag
- Lebensversicherungen/ Sterbeversicherungen: Versicherungspolice nebst Versicherungsbedingungen und Nachweis aktueller Rückkaufwerte
Nachweise über Haus- und Grundbesitz, auch wenn dieses innerhalb der letzten 10 Jahre verkauft/ verschenkt/ übertragen wurde (Grundbuchauszug)
Hinweis:
Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.
Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro" (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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L. Bönning
Zimmernummer: 107 Telefon: 02064 66-274 Fax: 02064 6611-274 E-Mail: l.boenning@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Martin Renka
Zimmernummer: 109 Telefon: 02064 66-323 Fax: 02064 6611-323 E-Mail: martin.renka@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Zahide Ermek
Zimmernummer: 120 Telefon: 02064 66-678 Fax: 02064 6611-678 E-Mail: zahide.ermek@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
S. Exner
Zimmernummer: 108 Telefon: 02064 66-421 Fax: 02064 6611-421 E-Mail: s.exner@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
S. Markau
Zimmernummer: 117 Telefon: 02064 66-464 Fax: 02064 6611-464 E-Mail: s.markau@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Dilek Gültekin
Zimmernummer: 119 Telefon: 02064 66-307 Fax: 02064 6611-307 E-Mail: dilek.gueltekin@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Tanja Schulz
Zimmernummer: 111 Telefon: 02064 66-736 Fax: 02064 6611-736 E-Mail: tanja.schulz@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
M. Wolf
Zimmernummer: 107a Telefon: 02064 66-224 Fax: 02064 6611-224 E-Mail: m.wolf@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Tanja Kulina
Zimmernummer: 101a Telefon: 02064 66-273 Fax: 02064 6611-273 E-Mail: tanja.kulina@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
|
Tim Ober-Bloibaum
Zimmernummer: 122 Telefon: 02064 66-292 Fax: 02064 6611-292 E-Mail: tim.ober-bloibaum@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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Ann-Kathrin Hoschek
Zimmernummer: 112 Telefon: 02064 66-225 Fax: 02064 6611-225 E-Mail: ann-kathrin.hoschek@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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Cenk Esen
Zimmernummer: 121a Telefon: 02064 66-789 Fax: 02064 6611-789 E-Mail: cenk.esen@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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