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Sozialhilfe - Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen / Heimkosten

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Sozialhilfe - Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen / Heimkosten

Wenn die pflegerische Versorgung im vertrauten häuslichen Bereich durch Angehörige oder den Pflegedienst einfach nicht mehr ausreicht, kann die notwendige erforderliche Versorgung oftmals nur noch stationär in einem Alten- oder Pflegeheim sichergestellt werden.

Die Hinweise, die Sie an dieser Stelle erhalten, informieren über die Beantragung und Voraussetzungen der Gewährung von Sozialhilfe bei der Unterbringung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Einrichtung. Weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung älterer Menschen finden Sie unter Pflegeberatung, Seniorenbüro.

Reichen eigenes Einkommen, Leistung der Pflegeversicherung, Pflegewohngeld und evtl. vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten nicht aus, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, kann beim Fachdienst "Senioren und Soziale Leistungen" ein entsprechender Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dazu sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen geben.
Lebt der Ehepartner oder Lebensgefährte des Pflegebedürftigen noch im eigenen Haushalt, so sind auch von diesem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Zur Deckung der Heimpflegekosten hat ein alleinstehender Pflegebedürftiger sein gesamtes verwertbares Vermögen bis auf einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro einzusetzen. Lebt der Ehepartner/Lebensgefährte ebenfalls in einer Pflegeeinrichtung oder im eigenen Haushalt, beträgt der Vermögensfreibetrag für beide Eheleute/Lebensgefährten zusammen 10.000 Euro.

Prüfung der Unterhaltspflicht

Aufgrund der bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung wird vom Fachdienst Recht geprüft, ob leibliche Kinder aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage sind, ihren bedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren.

erforderliche Voraussetzungen

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Vollmacht bzw. Betreuerurkunde
  • Girokontoauszüge der letzten 12 Monate (lückenlos) zu allen vorhandenen Konten im In- und Ausland
  • Heimvertrag
  • Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Kinder
  • Mietvertrag/Mietbescheinigung/Heizkostennachweis/Wohngeldbescheid
  • Krankenversicherungs-Mitgliedsnummer
  • Bescheinigung des Seniorenbüros (Stadthaus, Zimmer 001) über die Heimbedürftigkeit.
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über die Gewährung von Betriebs-/Werks-/ ausländischen Fremdrenten
  • ggf. Nachweis über die Höhe monatlicher Unterhaltszahlungen
  • Bescheid/Nachweis über Pflegegeldzahlung
  • Nachweis über Pflegeeinstufung
  • Nachweise über sämtliche bestehenden Versicherungen (Haftpflicht, Hausratversicherung etc.)
  • Schriftliche Bestätigung der Bank über sämtliche bestehenden und erloschenen Konten der letzten 10 Jahre mit Auflösungsdatum und -stand
  • Nachweis über Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegevertrag, sofern vorhanden
  • Sparguthaben/ Sparbücher
  • Bargeld
  • Sparverträge, Bausparverträge etc.
  • Sonstige Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds-Anteile)
  • Kfz-Brief mit Angaben über die Laufleistung des PKW; Kaufvertrag
  • Lebensversicherungen/ Sterbeversicherungen: Versicherungspolice nebst Versicherungsbedingungen und Nachweis aktueller Rückkaufwerte
  • Nachweise über Haus- und Grundbesitz, auch wenn dieses innerhalb der letzten 10 Jahre verkauft/ verschenkt/ übertragen wurde (Grundbuchauszug)

    Hinweis:

    Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

    Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.

    Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro"  (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
L. Bönning
Zimmernummer: 107
Telefon: 02064 66-274
Fax: 02064 6611-274
E-Mail: l.boenning@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Martin Renka
Zimmernummer: 109
Telefon: 02064 66-323
Fax: 02064 6611-323
E-Mail: martin.renka@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Zahide Ermek
Zimmernummer: 120
Telefon: 02064 66-678
Fax: 02064 6611-678
E-Mail: zahide.ermek@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Exner
Zimmernummer: 108
Telefon: 02064 66-421
Fax: 02064 6611-421
E-Mail: s.exner@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Markau
Zimmernummer: 117
Telefon: 02064 66-464
Fax: 02064 6611-464
E-Mail: s.markau@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Dilek Gültekin
Zimmernummer: 119
Telefon: 02064 66-307
Fax: 02064 6611-307
E-Mail: dilek.gueltekin@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tanja Schulz
Zimmernummer: 111
Telefon: 02064 66-736
Fax: 02064 6611-736
E-Mail: tanja.schulz@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Wolf
Zimmernummer: 107a
Telefon: 02064 66-224
Fax: 02064 6611-224
E-Mail: m.wolf@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tanja Kulina
Zimmernummer: 101a
Telefon: 02064 66-273
Fax: 02064 6611-273
E-Mail: tanja.kulina@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tim Ober-Bloibaum
Zimmernummer: 122
Telefon: 02064 66-292
Fax: 02064 6611-292
E-Mail: tim.ober-bloibaum@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Ann-Kathrin Hoschek
Zimmernummer: 112
Telefon: 02064 66-225
Fax: 02064 6611-225
E-Mail: ann-kathrin.hoschek@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Cenk Esen
Zimmernummer: 121a
Telefon: 02064 66-789
Fax: 02064 6611-789
E-Mail: cenk.esen@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken