Inhalt

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 31 KJHG) nicht ausschließlich an das Kind mit seinen Problemen und Schwierigkeiten, sondern stellt die Familie als Lebensraum des Kindes und der Eltern in den Vordergrund.

Hilfe und Unterstützung in schwieriger familiärer Lage

Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.

Durch intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von ausgebildeten Sozialpädagogen, Erziehern und anderen Fachleuten sollen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt, Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht alleine gelassen werden.

Lebensraum Familie

Angestrebt wird durch die Unterstützung der Familie eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, so dass "Hilfe zur Selbsthilfe" möglich ist. Ziel ist es, den "Lebensraum Familie" zu erhalten und wieder lebenswert zu gestalten.

Die Kosten werden - wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wurde - für eine gewisse Zeit vom Jugendamt übernommen.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Stadtverwaltung Dinslaken
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-0
Fax: 02064 6611-400
E-Mail: info@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken