Die Stadt Dinslaken verfügt über eine Vielzahl von Sporthallen, angefangen vom kleinen Gymnastikraum bis zu großen Dreifachsporthallen, die für die umfangreiche sportliche Betätigung genutzt werden können. Die Vereine, die eine städtische Sporthalle nutzen, müssen gemäß Belegungsrichtlinien der Turn- und Sporthallen sowie Schulsportanlagen der Stadt Dinslaken vom 01.11.2019 ein Entgelt zahlen.
Zuständig für die Belegung und Vergabe der Sporthallen ist im Fachdienst Schule und Sport Frau Janina Groer.
Bei Fragen steht sie Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Eine Übersicht der Turn- und Sporthallen finden Sie hier.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Janina Groer
Zimmernummer: 408 Telefon: 02064 66-223 Fax: 02064 6611-223 E-Mail: janina.groer@dinslaken.de |
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
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