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Staatsangehörigkeitsausweis

Im alltäglichen Leben kann man seine deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel durch einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass nachweisen.

Unter Umständen benötigen Sie für einen bestimmten Zweck wie zum Beispiel eine Eheschließung oder für einen Arbeitgeber jedoch einen qualifizierten Nachweis über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur deutschen Staatsangehörigkeit ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Auf Antrag stellt Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, den sogenannten Staatsangehöigkeitsausweis, aus.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

 

Gebühren

25,00 €

erforderliche Voraussetzungen

  • gültiger Pass des Antragstellers