Die Denkmalbehörde stellt im Bedarfsfall Steuerbescheinigungen aus.
Anträge auf Erteilung einer Steuerbescheinigung sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalschutz einzureichen.
Gebühren bzw. Kosten
Die Erteilung der Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig. Gebührenfrei bleiben anerkennungsfähige Kosten bis 5.000 EUR.
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Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Manuela Grandoch
Zimmernummer: 057 Telefon: 02064 66-587 Fax: 02064 6611-587 E-Mail: manuela.grandoch@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
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Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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