Für die Teilung eines bebauten Grundstücks in zwei oder mehrere Teile ist die Genehmigung der Stadt Dinslaken gemäß § 7 BauO NRW erforderlich.
Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf nur in das Liegenschaftskataster übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Stadt Dinslaken als Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Für den Antrag ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Gebühren
Nach der Allgemeinen Verwaltungsbebührenordnung Nordrhein-Westfalen je gebildetes bebautes Grundstück, abhängig vom Bodenwert, 50 bis 500 Euro.
erforderliche Formulare
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Hermann Schroer
Zimmernummer: 171 Telefon: 02064 66-346 Fax: 02064 6611-346 E-Mail: hermann.schroer@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
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Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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