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Unterhaltsanspruch Minderjähriger und junger Volljähriger

Beratung und Unterstützung zum Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind neben den durch Rechtsverordnung bestimmten Unterhaltsbeiträgen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen. Hierzu können Sie das kostenlose Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt kostenlos beurkundet werden. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes erforderlich sein, so ist sie im Rahmen einer Beistandschaft möglich.

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in Unterhaltsangelegenheiten

Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern. Voraussetzung dazu ist u.a., dass sie sich noch in einer Ausbildung befinden.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
André Funk
Zimmernummer: 211
Telefon: 02064 66-296
Fax: 02064 6611-296
E-Mail: andre.funk@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Alina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken