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Vaterschaftsfeststellung

Die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist für jeden Menschen von großer Bedeutung. Erst nach einer wirksamen Vaterschaftsfeststellung wird der Vater des Kindes im Geburtseintrag beigeschreiben; auch erwirbt das Kind erst durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung gegenüber dem Vater Unterhaltsansprüche sowie Erb- und Rentenansprüche. Bei der Beantragung von öffentlichen Leistungen ist es hilfreich, dass die Vaterschaft festgestellt ist.

Es empfiehlt sich, die Vaterschaft sofort nach der Geburt des Kindes feststellen zu lassen. Eine spätere Vaterschaftsfeststellung könnte zu Streitigkeiten führen; auch der Unterhalt des Kindes für zurückliegende Zeiträume könnte unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.

Die Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung

Der Vater des Kindes kann kostenlos beim Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) oder beim Standesamt (Geschäftsbereich Bürgerservice, Recht, Ordnung) oder auch kostenpflichtig bei einer Notarin / einem Notar in einer Urkunde seine Vaterschaft anerkennen. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Zusätzlich ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, gleichfalls in einer Urkunde.

Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft urkundlich anzuerkennen, kann die Mutter beim Familiengericht Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben. Das Jugendamt kann hierbei im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
André Funk
Zimmernummer: 211
Telefon: 02064 66-296
Fax: 02064 6611-296
E-Mail: andre.funk@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Alina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken