Bei Unfallgefahr oder einer erheblichen Störung durch den ruhenden oder fließenden Verkehr besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Verkehrsführung und Verkehrsregelung prüfen zu lassen und eventuell eine Änderung herbeizuführen. Die Prüfung wird durch den verwaltungsintenen Arbeitskreis Verkehrsangelegenheiten vorgenommen. Es werden dann nach Prüfung und ggf. verkehrsrechtlicher Anordnung entsprechende Verkehrsschilder/-zeichen aufgestellt. Die Aufstellung selber erfolgt durch den DIN-Service.
Zur verkehrsrechtlichen Absicherung von Baustellen siehe Baustellensicherung.
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