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Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheines eines KFZ mit WES/DIN-Kennzeichen können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter beziehungsweise deren bevollmächtigte Person im Bürgerbüro einen Ersatzfahrzeugschein ausstellen lassen. Hierzu muss der Halter beziehungsweise die Halterin des KFZ allerdings auch in Dinslaken gemeldet sein, ansonsten ist das Straßenverkehrsamt in Wesel zuständig. Dieses ist ebenfalls der Fall, wenn der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt ist.

Gebühren

22,00 € bei Verlust
12,00 € bei Diebstahl unter Vorlage der Diebstahlanzeige der Polizei
zzgl. 8,60 € (wenn die alten Dokumente ausgetauscht werden müssen)

erforderliche Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung)
  • Personalausweis/Reisepass von Halter/Halterin
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht zur Beantragung eines Ersatzfahrzeugscheines, formlose Verlusterklärung der Halterin/des Halters, Personalausweis/Reisepass von Halter/Halterin und bevollmächtigter Person


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken