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Vertriebene (Heimatvertriebene) und Spätaussiedler

Heimatvertriebene 

Heimatvertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Spätaussiedler 

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas sowie den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Wegen der ihnen insbesondere als Folge des Zweiten Weltkrieges zugefügten Leiden sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre historische Verpflichtung an, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.

Aufnahmeverfahren

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt, das auf seiner Internetseite Informationen zum Aufnahmeverfahren gibt.

Bescheinigungsverfahren

Informationen zum Bescheinigungsverfahren finden Sie ebenfalls auf der Inetrnetseite des Bundesverwaltungsamtes.