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Visum

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum, soweit sie nicht Staatsangehörige der Europäischen Union sind oder keine anderen Ausnahmen z. B. nach der EG-Visaverordnung vorliegen.

Für die Erteilung eines Visums ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im jeweiligen Land zuständig. Die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen mit den jeweiligen Adressen und weiteren Informationen finden Sie im unten angegebenen Link.

Im Rahmen der Visumerteilung, insbesondere bei beabsichtigten längeren Aufenthalten, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig.

Die Gebühren ergeben sich aus der Aufenthaltsverordnung und sind je nach Art des Visums unterschiedlich. Insbesondere kann es bei Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen Befreiungen und Ermäßigungen geben.

Wenn Sie einen ausländischen Staatsangehörigen für einen Kurzaufenthalt von bis zu drei Monaten einladen wollen (sogenanntes "Touristenvisum") ist eine Einladung durch Sie in Form einer Verpflichtungserklärung nötig. Weiteres finden Sie unter dem Stichwort "Verpflichtungserklärung".

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

Zuständigkeiten:

Ausländer- und Asylangelegenheiten
Buchstabe Sachbearbeiter*in
Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X Frau Wegener, Tel. 66-253
A-Alh, N, V/v Frau Poll, Tel. 66-254
B, D, E, I, J, T, Y Herr Remke, Tel. 66-241
C, K, M, W, Z Frau Schwarz, Tel. 66-643

F, L, R, S

Frau Kochheim, Tel. 66-470
G, Q Frau Acar, Tel. 66-504